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Blue_Dragon
Guest
Hmm. Steckt in dieser Aufgabe eine wirklich-echt böse Falle oder ist das im Prinzip das auf Seite 50 im Skript dargestellte Beispiel ("schwarz-rot-goldene Eier")?
Wo steht das im Palandt?LostJedi schrieb:Also Motivirrtum.
Und nach Skript heisst es da, dass etwas verkehrswesentlich sei, wenn es zum Ausdruck gebracht wurde. Bestätigt so auch grob der Palandt.
Also imho nicht verkehrswesentlich hier, da sich das auf keinerlei
Unterstreichung von mir )Palandt schrieb:Auszugehen ist nach Sinn u Zweck des § 119 II von den konkr RGesch (BGH 88, 246/46). Aus seinem Inh kann sich ergeben, dass best Eigensch wesentl, and aber unwesentl sind.
Halt, in den meisten Fällen gehen §§437 ff vor. Bei Deinen Beispielen zum Beispiel ist die Warenübergabe wohl schon erfolgt, also auch der Gefahrenübergang (siehe §434).LostJedi schrieb:Also, stellt euch mal vor, ein Gericht würde tatsächlich so entscheiden.
Dann kommt Person X beim Kleiderhändler an und sagt: Och, ich dachte jetzt, dass 15-Euro-Kleid wär von Versace. Nee, ich nehme es doch nicht.
Wie gesagt, der § 119 II soll Fälle betreffen, in denen Leuten ein extremer Nachteil entstünde etc, wie gesagt Ausnahmefälle.
Die Dummheit von irgendwelchen Menschen, die meinen, Wunder wie toll sie wären, hier die echte Mona Lisa auf dem Flohmarkt zu finden und sie heimlich zu kaufen, soll wohl kaum geschützt werden.
Den link wollte ich auch grad postenGrübler schrieb:Ach ja, der Fall mit dem Ring:
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/download/Gueltigkeitsmaengel.pdf
(was tät ich nur ohne google)
Es ist wie immer: Zwei Juristen, drei MeinungenGrübler schrieb:(Wieviele Anwälte hast Du denn gefragt? Sollen wir jetzt Juristenquartett spielen - "8 Zylinder sticht" ;-) )