Hier mal wieder eine Diskussion zum Thema Einkommen, allerdings ganz anders als sonst.
Problem: Marken- oder Patentstreitfälle mit Abrechnung nach RVG als Kollegenarbeit.
Die meisten Junganwälte/"Freien Mitarbeiter" und Kandidaten kennen das: die Arbeit wird gegenüber dem Mandanten nach Stunden abgerechnet, von denen die Kanzlei einen Prozentsatz einbehält bzw. der Ausführende entsprechend seinen Prozentsatz der Kanzlei in Rechnung stellt. Die Kanzleien haben dazu gerne noch allerlei Grundgebühren, um ihren Anteil letztlich wieder zu erhöhen. Naja, egal.
Hat hier aber jemand Erfahrung mit solchen Mandaten, die tatsächlich streitwertbezogen nach RVG abgerechnet werden? Was sind da übliche Beteiligungsmodelle? Wie sind die Erfahrungen bezüglich der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr? Darf der freie Mitarbeiter üblicherweise die ganze Arbeit machen (Klage oder Erwiderung ausfertigen), die Terminsgebühr wird dann aber vollständig vom Kanzleipartner eingesackt, der mit minimaler Vorbereitung lediglich die Anträge aus der Klageschrift/Erwiderung stellt und ansonsten halbherzig ein bisschen was aus dem Schriftsatz vorträgt?
Problem: Marken- oder Patentstreitfälle mit Abrechnung nach RVG als Kollegenarbeit.
Die meisten Junganwälte/"Freien Mitarbeiter" und Kandidaten kennen das: die Arbeit wird gegenüber dem Mandanten nach Stunden abgerechnet, von denen die Kanzlei einen Prozentsatz einbehält bzw. der Ausführende entsprechend seinen Prozentsatz der Kanzlei in Rechnung stellt. Die Kanzleien haben dazu gerne noch allerlei Grundgebühren, um ihren Anteil letztlich wieder zu erhöhen. Naja, egal.
Hat hier aber jemand Erfahrung mit solchen Mandaten, die tatsächlich streitwertbezogen nach RVG abgerechnet werden? Was sind da übliche Beteiligungsmodelle? Wie sind die Erfahrungen bezüglich der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr? Darf der freie Mitarbeiter üblicherweise die ganze Arbeit machen (Klage oder Erwiderung ausfertigen), die Terminsgebühr wird dann aber vollständig vom Kanzleipartner eingesackt, der mit minimaler Vorbereitung lediglich die Anträge aus der Klageschrift/Erwiderung stellt und ansonsten halbherzig ein bisschen was aus dem Schriftsatz vorträgt?