Eine Rechnung ...

S

Stammgast

Guest
Noch ein Tipp: Das Zeitfenster ist sehr sehr schmal. Die Eignungsprüfung zum EPA findet nämlich nur einmal im Jahr statt, also müssen alle Randbedingungen darauf abgestellt werden, damit das klappen kann.

Ist aber sowieso für die meisten nur Theorie. Die Bestehenswahrscheinlichkeit lag zuletzt für deutsche Bewerber so bei 25 % bis 27 %, sprich die Durchfallswahrscheinlichkeit so um die 73 % bis 75 %. Laut Statistik hat die Hälfte der Prüflinge ihre Eignungsprüfung innerhalb der ersten 3 Anläufe geschafft, die andere Hälfte dann später oder nie.

Ein günstiges Timing verschafft einem aber die Möglichkeit eines frühen ersten Versuches, das ist doch auch was wert ...
 
E

Ein weiterer Gast

Guest
newbee schrieb:
Vielen Dank für den Tipp. Diese Möglichkeit habe ich bisher nicht so gesehen. Was wäre aber besser:

(1) In der Industrie für 8 Jahre zu bleiben und dann die 8-jahresregelung in Anspruch zu nehmen, um PA zu werden oder

(2) EPA in der Industrie zu werden und dann PA in einer Kanzlei zu machen?
Das beste m.E.:

(3) EPA in der Industrie zu werden und dann PA gar nicht zu machen. ;-)

In der Industrie lohnt sich gehaltlich eigentlich nur die EPA, die PA wird dann gehaltlich normalerweise nicht gross honoriert.
Die EPA gibt auch hinreichend Sicherheit bzw. belegt die Qualifikation, um im Falle von Problemen leichter wechseln zu könnnen. Der PA ist im Wesentlichen dann von Interesse, wenn man in einer Kanzlei arbeiten bzw. sich selbständig machen will oder man "höhere" Ambitionen hat, also Leiter einer Abteilung o.Ä., da manche Firmen das voraussatzen oder gerne sehen.
 
U

Und noch ein Gast

Guest
Ein weiterer Gast schrieb:
Der PA ist im Wesentlichen dann von Interesse, wenn man in einer Kanzlei arbeiten bzw. sich selbständig machen will oder man "höhere" Ambitionen hat, also Leiter einer Abteilung o.Ä., da manche Firmen das voraussatzen oder gerne sehen.
Ich würde den PA trotzdem auch als Alterssicherung sehen. Irgendwann ist man eben zu alt, um noch bei einer anderen Firma einzusteigen, wenn die eigene sich von Dir trennen möchte.
 
R

Robby

Guest
Die 172-Regelung wird ja nun seit Versorgungswerk ausgiebig genutzt - mit teilweise unterschiedlichem Erfolg. Ich sehe das so: Was wirklich sinnvoll ist, sind die 8 Monate im Amt (und da auch im wesentlichen die Gerichtstermine) - in den 26 Monaten beim Anwalt lernen manche viel, manche wenig. Da würd ich mich an Deiner Stelle nicht drauf einlassen. Alles in allem lohnt das nicht, wenn du belastbar bist, mach die 172-Variante. Und sieh vorher zu, dass Du Deine Arbeitszeit reduziert bekommst, damit Du lernen kannst. Aber die Erfahrung wirst Du bei der EPA-Prüfung ohnehin machen... Und wenn Du die schaffst, schaffst Du auch die deutsche ohne 26-Anwaltsmonate.
 
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