Einbinden durch Bezugnahme

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

kann ich durch Bezugnahme auf eine bereits eingereichte Patentanmeldung innerhalb einer neuen Patentanmeldung, deren gesamten Inhalt in die neue Patentanmeldung einbinden, um sich ggf. später darauf zurückzuziehen? Im Sinne von:

"Die Garderobe weist mehrere Haken auf, wobei die Haken vorzugsweise als Haken gemäß der Patentanmeldung xyz ausgebildet sind."

Gibt es ggf. einen Unterschied zwischen dem Deutschen und dem Europäischen Verfahren?

Gruß

pak
 

Horst

*** KT-HERO ***
Einen derartigen Anspruchswortlaut verwendet man bei Zusatzanmeldungen (Vorrichtung nach DE 1234567, des Weiteren mit [...]); sonst nicht.
 

grond

*** KT-HERO ***
Fürs europäische Verfahren hilft Dir RiLi C-II 4.19 weiter. Der komplette Einbezug nach amerikanischem Vorbild geht nicht, einer Reihe von konkreten Rückbezügen dürfte für EP nichts im Wege stehen. Wie sich die deutschen Prüfer da anstellen, weiß ich nicht.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Würde ich generell von abraten, gibt nur Probleme...beim EPA muss die Bezugnahme auch konkret sein, d.h. "Haken wir auf S, sowieso, Zeilen blablabla beschrieben". Es wäre aber eher zu empfehlen, mal eben den Text aus der anderen Anmeldung einzukopieren.

Vorsicht auch bei solchen Bezugnahmen: Die Offenbarung muss eindeutig, klar und nachvollziehbar sein. Also in gar keinem Fall Bezugnahmen auf bisher nicht veröffentlichte Dokumente, wie die tags vorher eingereichte Anmeldung, ansonsten drohen Probleme mit 123(2) EPÜ.
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Auch bei deutschen Anmeldungen können nur konkret benannte Teile einer Schrift einbezogen werden, s.a. Schulte, PatG, 8. Auflage, §34, Rdn. 396.
 
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