EQE Eignungsprüfung

sikli

Schreiber
Hat jemand Erfahrung/info mit der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft für die europäische Kollegen ?

Ich frage mich insbesondere, wie man sich vorbereiten kann, um abzuschätzen, ob dies berufsbegleitend möglich ist und wenn ja, wielange man dafür einplanen sollte.

Laut PAZEignPrG §5 und 6 sind 2 schriftliche und eine mündliche Prüfungen vrgesehen, deren Inhalte sich offensichtlich im wesentlichen mit denen der deutschen Prüfung decken.

Zur Vorbereitung reicht Bücher lesen und alte Klausuren schreiben allein sicher nicht - ist das Studium in Hagen nicht eigentlich unumgänglich ? Aber wird man da überhaupt zugelassen ?

Danke für Euer Feed-back
 

pak

*** KT-HERO ***
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Was möchtest Du denn werden ? Deutscher Patentanwalt ? Europäischer Patentanwalt ? Oder gar französischer oder sonstiger Patentanwalt ?

pak
 

sikli

Schreiber
Ich habe die französische Qualifizierung (Conseil en Propriété Industrielle) und möchte deutscher Patentanwalt werden.

Für Patentanwälte anderer EU Mitgliedsstaaten ist eine Zulassung über eine Eignungsprüfung vorgesehen.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Irgendwo habe ich einen Satz von Aufgaben der Eignungsprüfung gesehen (aber wirklich nur einen), ich denke das war im Archiv alter Aufgaben (ca. 2002-2004), das von

*** LINK ***

abgerufen werden kann.

sikli schrieb:
Laut PAZEignPrG §5 und 6 sind 2 schriftliche und eine mündliche Prüfungen vrgesehen, deren Inhalte sich offensichtlich im wesentlichen mit denen der deutschen Prüfung decken.


Die Aufgaben sind inhaltlich von den deutschen Prüfungsaufgaben verschieden. Beispielsweise würde man in der deutschen Prüfung nie eine Aufgabe bekommen, die sich im Wesentlichen auf das Wahlfach § 5 Abs. 2 Nr. 2 PAZEignPrG beschränkt.

sikli schrieb:
ist das Studium in Hagen nicht eigentlich unumgänglich ?


Kommt darauf an, was unter "unumgänglich" verstanden wird. Es ist jedenfalls nicht verpflichtend.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Könnte es sein, dass Du als fr. PA ohnehin vor dem DPMA vertretungsberechtigt bist? Und die Prüfung dann gar nicht brauchst?
 

grond

*** KT-HERO ***
Das gelbe U schrieb:
Könnte es sein, dass Du als fr. PA ohnehin vor dem DPMA vertretungsberechtigt bist?
Nein, das glaube ich nicht, die Eignungsprüfung ist gerade für diesen Fall vorgesehen:

§1 Abs. 1 PAZEignPRG:

http://www.gesetze-im-internet.de/pazeignprg/__1.html

"Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der ein Diplom erlangt hat, aus dem hervorgeht, daß der Inhaber über die beruflichen Voraussetzungen verfügt, die für den unmittelbaren Zugang zu einem der in der Anlage zu dieser Vorschrift aufgeführten Berufe erforderlich sind, hat vor der Zulassung zur Patentanwaltschaft eine Eignungsprüfung abzulegen."

Insofern ist §97 PatG, wo er von Patentanwälten spricht, sicherlich eng auszulegen.


Bei den Rechtsanwälten gibt es etwas ähnliches, dort kann man nach drei Jahren Tätigkeit oder Ablegen einer Eignungsprüfung die Zulassung in Deutschland beantragen.
 

pak

*** KT-HERO ***
sikli schrieb:
Ich habe die französische Qualifizierung (Conseil en Propriété Industrielle) und möchte deutscher Patentanwalt werden.

Für Patentanwälte anderer EU Mitgliedsstaaten ist eine Zulassung über eine Eignungsprüfung vorgesehen.
Interessant, von dem genannten Gesetz höre ich zum ersten Mal. Wie sieht es denn aus, wenn ich - als Deutscher Patentanwalt - Agente de la Propiedad Industrial in Spanien oder Patent Attorney in Großbritannien werden möchte. Es müsste dann doch entsprechende Regelungen in den einzelnen Ländern zu einer Eignungsprüfung geben, wo finde ich die?

EUROPA, ICH KOMME ;-)

pak
 

malacitana

Schreiber
pak schrieb:
sikli schrieb:
Ich habe die französische Qualifizierung (Conseil en Propriété Industrielle) und möchte deutscher Patentanwalt werden.

Für Patentanwälte anderer EU Mitgliedsstaaten ist eine Zulassung über eine Eignungsprüfung vorgesehen.
Interessant, von dem genannten Gesetz höre ich zum ersten Mal. Wie sieht es denn aus, wenn ich - als Deutscher Patentanwalt - Agente de la Propiedad Industrial in Spanien oder Patent Attorney in Großbritannien werden möchte. Es müsste dann doch entsprechende Regelungen in den einzelnen Ländern zu einer Eignungsprüfung geben, wo finde ich die?

EUROPA, ICH KOMME ;-)

pak
Für GB, siehe:

http://www.opsi.gov.uk/si/si2007/uksi_20072781_en_1

Für weitere Details CIPA fragen. Im Normalfall muss die ein grosser Teil der GB-Prüfung abgelegt werden (Basic English Law Paper at Foundation Level, Paper P2 - Patent Agents Practice at Advanced Level, and possibly Paper P6 - Infringement & Validity of United Kingdom Patents). Die Zulassung als Patent Agent bekommt man aber auch dann nur, wenn man in GB seinen Wohnsitz hat! Ist aber auch nur in diesem Fall interessant, weil jeder deutsche Patentanwalt sowieso vorübergehend Dienstleistungen in GB erbringen darf.
 

sikli

Schreiber
Tatsache, 2002 ist eine Klausur für Gruppe D als Eignungsprüfung angegeben.

Eine Aufgabe für Gruppe D gibt es auch für 2004.

Ich werde mir das mal genauer ansehen.

Vielen Dank für den Tip !

eiterhin, habe ich auch gelesen, dass die Vertretung durch europäische Patentanwälte in deutschen Patentsachen jetzt möglich ist, aber ich denke, dass das wie in GB nur begrenzt gilt.

Die Möglichkeit, als deutscher Patentanwalt eine andere europäische Qualifikation zu erwerben, ist zumindest in FR (auch über eine Prüfung) ebenfalls gegeben (R.421-7 CPI) :

*** LINK ***

ich habe allerdings keine weiteren Details über den Inhalt der Prüfung.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
@grond: Es geht nicht darum, ob ein fr. PA sich "deutscher PA" nennen darf (dafür muss er natürlich eine Prüfung machen), sondern ob er nicht auch so bereits vertretungsberechtigt ist. Siehe hierzu auch der geänderte §25(2) PatG, der das für EU-Rechtsanwälte ausdrücklich vorsieht (siehe insb. EuRAG, nachdem die EU ein entsprechendes Machtwort gesprochen hatte, ganz freiwillig war die Änderung nicht...). Nun könnte man eigentlich denken, dass die Überlegungen, die damals zu der Änderung führten, analog auch auf PAe anwendbar sein sollten. Komischerweise hat der Gesetzgeber aber nur so viel zugestanden, wie er offenkundig zugestehen musste, um heimische Berufsstände zu schützen?
 

MPS

GOLD - Mitglied
Wie sieht denn das mit der Anerkennung von Titeln aus Ländern aus, wo es Patent Agents und Trademark Agents als separate Berufe gibt (GB, FR) : ich kann mir kaum vorstellen, dass ein UK-Patent Attorney, der nicht auch Trademark Attorney ist, so einfach deutscher Patentanwalt werden kann.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Aus meiner Sicht wäre eine EU-Recht-konforme Handhabung, dass der patent agent zur Vertretung in Patentsachen und der trademark agent zur Vertretung in Markensachen berechtigt ist. Da sehe ich ehrlich gesagt nur Probleme auf Verwaltungsebene im DPMA. Im Übrigen kann vermutlich ein durchschnittlicher trademark agent die Markensachen besser bearbeiten als manch deutscher Rechtsanwalt, aber das ist eine andere Geschichte....
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Ach ja, nochmals: Es geht nicht darum, dass diese Personen (agents...) deutsche Patentanwälte werden, sondern darum, ob sie vertretungsberechtigt sind.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Nein, wenn ich die ursprüngliche Frage richtig verstanden habe, wollen da ausländische Kollegen durch die Eignungsprüfung den deutschen Patentanwaltstitel erwerben.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
MPS schrieb:
Wie sieht denn das mit der Anerkennung von Titeln aus Ländern aus, wo es Patent Agents und Trademark Agents als separate Berufe gibt (GB, FR) .
Es gibt eine Anlage zu § 1 PAZEignPrG. Danach ist sowohl der UK Patent Agent/Patent Attorney als auch der FR Conseil en Propriete Industrielle berechtigt, die Eignungsprüfung abzulegen. Und ja, die Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft (§ 1 I PAZEignPrG).
 
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