EEP als Dipl.Ing. (FH) nach 3 Jahren

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Hallo Beschwerdeführer

Wenn Sie hier dann eine Mitteilung posten könnten, sobald die Entscheidung abrufbar ist, wäre das sicherlich von allgemeinem Interesse......

Vielen Dank.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Warum stellt Beschwerdeführer nicht den Sachverhalt und die entsprechende Entscheidung (sinngemäß) ins Forum ein?

LG
Alex
 

R.Schmidt

Schreiber
Was tut sich in Richtung Anerkennung des FH-Studiums (FH-Diplom)beim DPMA - hat jemand persönliche (neue) Erfahrungen?? ... bzw. bemüht sich jemand mit FH-Diplom um die Zulassung als Kandidat??
 

Reptil

GOLD - Mitglied
"Der Führer war ein armes Schwein, er hatte keinen Führerschein!"

Ich würde die Frage mal umformulieren: Gibt es denn überhaupt noch Fachhochschulen? Heute dürfen die sich doch alle "University of Applied Sciences" nennen und Bachelor- und Master-Titel wie im richtigen Leben vergeben.

Wirklich interessant wird's, wenn irgendwann mal der erste Bäckergeselle mit einem "Bachelor für Hochtemperatur-Nahrungsmitteltechnologie" anklopft... Offizieller Kurs ist es ja, Gesellen- und Meisterbriefe mit Bätschelor und Master gleichzustellen(*).

(*) Meine Holde hat neulich auf einer europäischen Konferenz gedolmetscht, auf der just dies explizit bekräftigt wurde. Daß dabei einer der westlichen Dolmetscher einen vollständigen Blackout hatte und sie in die Bresche springen mußte für eine Sprache, die sie nicht studiert hat, ist für die Zukunft des europäischen Bildungssystems nicht gerade verheißungvoll. :p
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Eine persönliche Meinung (im Sinne von: Wehret den Anfängen): Es wäre im Sinne dieser Beitrages, wenn sich hier *nicht* die in diesem Forum schon exzessiv geführte FH vs. UNI Diskussion entspannen würde......

@ Reptil: Mit Ihrer Einschätzung betreffend der Verwässerung der Titel haben Sie bestimmt recht.
 

Tiger-Pat-Ente

SILBER - Mitglied
Das ist eine Entscheidung der Beschwerdekammer in Disziplinarangelegenheiten des EPA.

Alle Entscheidungen der BK oder der GBK erhalten ein Aktenzeichen (Buchstabe plus Nummer / Jahr)

Hier eine Übersicht der verschiedenen Arten:

D stands for the Disciplinary Board of Appeals
G stands for the Enlarged Board of Appeals
J stands for the Legal Board of Appeals
T stands for technical boards of appeal
V stands for the Examining and Opposition Division
W stands for decisions on protest cases

Wann die Entscheidung erscheint kann man nicht feststellen. Man kann sie aber dann hier http://www.epo.org/patents/appeals/search-decisions.html abrufen.
 

toxin

BRONZE - Mitglied
R.Schmidt schrieb:
Was tut sich in Richtung Anerkennung des FH-Studiums (FH-Diplom)beim DPMA - hat jemand persönliche (neue) Erfahrungen?? ... bzw. bemüht sich jemand mit FH-Diplom um die Zulassung als Kandidat??
Vergessen Sie das. Es ist weder möglich noch gibt es Bemühungen in diese Richtung.
 

grond

*** KT-HERO ***
Patentonkel schrieb:
eine interessante -und wohl letzlich auch richtige- entscheidung.
Ich halte sie auch für gerecht und gratuliere dem Beschwerdeführer, der sicherlich ausgiebig gefeiert hat (und darüber hoffentlich nicht seine Prüfungsvorbereitung vergisst... ;)

Für die deutsche Zulassung zur Ausbildung dürfte das vermutlich höchstens langfristig eine Wirkung haben, nämlich dann, wenn einfach nicht mehr genügend Uni-Diplomanden zur Verfügung stehen und sich die Patentanwaltslobby selbst für eine Aufweichung der Regelungen einsetzt. Angesichts des recht hohen Konservativismus' der Patentanwaltschaft, welche sich mit oft mit Ignorieren neuer Randbedingungen paart, ist das jedoch nicht so bald zu erwarten. Und selbstverständlich kann DE ohne jedes Problem an einer Inländerbenachteiligung von FH-Absolventen festhalten, falls es einmal soweit kommen sollte, dass ein "Bachelor with Honours" mit EU-Provenienz sich in die deutsche Ausbildung klagt.
 
Ja, ich möchte an dieser Stelle noch kurz bestätigen, dass ich den Ausgang der Beschwerde gebührend gefeiert habe :)) ...und dabei die Vorbereitung nicht vergessen habe!

Schön, dass die Entscheidung endlich veröffentlicht wurde! ...jetzt fehlt nur noch der Brief bzgl. der Zulassung vom Prüfungssekretariat.

Viele Grüße, Beschwerdeführer
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wenn das alles so auf den Zeugnissen draufsteht, ist das wohl eine völlig richtige Entscheidung. Bleibt abzuwarten. ob eine Neuklassifizierung der Abschlüsse diese Entscheidung aushebelt, indem der "bachelor with honours" in die B-Liste gesteckt wird. Als FH-Absolvent sollte man das sich eventuell wieder schließende Zulassungsfenster also nutzen.
 

Linda

Schreiber
Lieber Beschwerdeführer,

vielen Dank!!!!

Du kannst dir nicht vorstellen, wie sehr ich mich als FH'ler über die Entscheidung gefreut habe !!

Natürlich hoffe ich, dass die Bestimmungen jetzt zu unseren Gunsten geändert wird und nicht demnächst einfach ein Master vorausgesetzt wird. Leider habe ich nämlich noch 1,5 Jahre bis ich meine 3 Jahre voll hätte.

Trotzdem - Super, dass du was getan hast!!

Grüße
 
Ich möchte zu den vorherigen Kommentaren noch Folgendes anmerken: Die "Anpassung" der Zulassungsbedingungen dahingehend, dass der "Bachelor with honours" in die "Liste B" verschoben wird, ist extrem unwahrscheinlich, da dieser bereits seit ca. 1978 anerkannt wird. Das wäre für viele GB-Kandidaten mit diesem Abschluss ein Nachteil und müsste entsprechend begründet werden - abgesehen davon, dass die derzeitige EPA-Präsidentin aus eben diesem Land kommt!

Das Diplom(FH) ist ein auslaufendes "Problem", da dieser Studiengang nicht mehr lange angeboten wird - ich dachte bis ca. 2010.

Ich wünsche allen zukünftigen Bacheloren viel Spaß sich mit der Prüfungszulassung auseinanderzusetzen - nicht vergessen, ab und an kann sich eine gut substantiierte Beschwerde lohnen :))
 
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