DE DPMA-Jahresgebühren – Lastschrift der Bundeskasse Weiden fehlgeschlagen

kreien

Vielschreiber
Eine Frage treibt mich um: Mal angenommen, der Lastschrifteinzug der Bundeskasse Weiden für die Jahresgebühren eines Patents beim DPMA von einem privaten Girokonto wäre am 11.01.2024 mangels Deckung gescheitert. Der Betrag wird dann, wie in solchen Fällen üblich, seitens der Bank wieder gutgeschrieben.

Grundsätzlich Frage: Gibt es bei der Bundeskasse Weiden einen Standard-Geschäftsgang für solche Geschäftsvorfälle – von der Kfz-Steuer bis zum DPMA?

a) Nachricht abwarten, oder

b) ist es sinnvoll, umgehend händisch mit den übermittelten Kontodaten der Bundeskasse und dem Verwendungszweck (Kassenzeichen) die Zahlung nachzuholen?

Oder versucht die Bundeskasse zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen weiteren Versuch per Lastschrift, sodass a) eher kontraproduktiv wäre?

Bei der Kfz-Steuer, die auch über die Bundeskasse eingezogen wird, ruht nach einem fehlgeschlagenen Lastschriftversuch das Einzugsverfahren und muss beim Zoll neu beantragt werden. Ist das beim DPMA auch so?

Die Fälligkeit der Jahresgebühren wäre 31.12.2023. Dass eine Verspätungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 PatKostG zum Tragen kommt, sehe ich nicht.
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Wie die Bundeskasse damit umgeht kann ich dir nicht sagen, da ich den Fall - Gott sei Dank - noch nicht hatte.

Ich kann dich aber auf die PatKostZV hinweisen. Dort steht bei §2 Zahltag unter Nr. 4 folgendes:
Als Zahlungstag gilt
...
bei Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats mit Angaben zum Verwendungszweck, der die Kosten umfasst, der Tag des Eingangs beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Bundespatentgericht, bei zukünftig fällig werdenden Kosten der Tag der Fälligkeit, sofern die Einziehung zu Gunsten der zuständigen Bundeskasse für das Deutsche Patent- und Markenamt erfolgt. ...

Die wirksame Zahlung steht also unter einem Ausführungsvorbehalt. Du hast ja noch bis Ende Februar bis die Zuschlagsgebühr fällig wird. Du kannst ja nochmal warten, ob du was von der Bundeskasse hörst (und es uns dann mitteilen) und wenn nicht überweist du Ende Februar die Gebühr nochmal direkt an die Bundeskasse.
 
Zuletzt bearbeitet:

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Ich würde nach Option (b) vorgehen, da die Frist noch nicht abgelaufen ist. Ich weiß ebenfalls nicht, wie die Bundeskasse vorgeht, aber es ist Sache des Gebührenschuldners, für ausreichende Deckung zu sorgen. Wenn ich mir die Konstellation in 7 W (pat) 3/16 durchlese, habe ich den Eindruck, dass die Bundekasse keinen neuen Belastungsversuch unternimmt.

Das wäre auch mit den Angaben auf der DPMA FAQ-Seite konsistent: "Im SEPA-Zahlungsverfahren wird bei einer erstmaligen Kontounterdeckung ein SEPA-Mandat seitens der Bundeskasse auf 'schwebend unwirksam' gesetzt. Dies hat zur Folge, dass Nachfolgeaufträge trotz Kontodeckung erst dann wieder ausgeführt werden können, wenn ein DPMA-Mitarbeiter mit dem Kunden den Mandatsstatus klären konnte und das Mandat wieder aktiviert ist." Danach kann also gar nicht erneut belastet werden.
 
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