Doppelter Haushalt im Amtsjahr

Kask

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

angesichts nur mittelmäßiger Kenntnis des Steuerrechtes wollte ich in Anbetracht des anstehenden Amtsjahres mal in die Runde fragen, ob es Besonderheiten gibt, die einem die Akzeptanz der doppelten Haushaltsführung im Amtsjahr durch das Finanzamt erleichtern oder erschweren, sowie welche Belege im Einzelnen beigebracht werden müssen. Regulärer Wohnsitz ist nicht München oder dessen Speckgürtel, wöchentliche Familienheimfahrten, Zweitwohnung erforderlich.

Wie immer sehr dankbar für Tips ist
Kask.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

ich weiß zwar nicht wie es im Amtsjahr gehandhabt wird, jedoch habe ich mal 1,5 Jahre eine Tätigkeit einige 100km entfernt ausgeübt, so dass ich im Allgemeinen nur am W.E. nach Hause gefahren bin.

Prinzipiell gab es steuerlich keine Probleme.
  • Mietvertrag vorlegen
  • Fahrten belegen bzw. schlüssig nachweisen
  • Zweitwohnsitz anmelden
Beim Zweitwohnsitz gab es Schwierigkeiten, da die Gemeinde meinen neuen Wohnsitz zwingend als Erstwohnsitz eintragen wollten, da ich da noch nicht verheiratet war.

==> nicht darauf einlassen! Es gibt keine Gesetze, die dies zwingend vorschreiben. Es geht um den Lebensmittelpunkt. Notfalls mit rechtlichen Schritten drohen (hat bei mir geholfen).


LG
Alex
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Alex:jura schrieb:
Prinzipiell gab es steuerlich keine Probleme.
  • Mietvertrag vorlegen
  • Fahrten belegen bzw. schlüssig nachweisen
  • Zweitwohnsitz anmelden
Zum Belegen der Fahrten möglichst Tankquittungen oder Bahnfahrkarten aufheben.
Die Finanzämter versuchen seit einigen Jahren die doppelte Haushaltsführung zu erschweren und die komplette doppelte Haushaltsführung zu kippen, wenn man die Fahrten nicht nachweisen kann. Ich habe einmal mit Kreditkartenbelegen (die meine regelmäßige Anwesenheit am Heimatort durch Einkäufe in dem Einkaufszentrum zeigten) meine doppelte Haushaltsführung belegt.
Seitdem bin ich hinter jeder Fahrkarte und jeder Tankquittung her wie der Teufel hinter der armen Seele... ;-)
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Das Problem ist weniger der Nachweis - als zukünftiger PA sollte man daran gewöhnt sein, alles dokumentieren zu müssen :-/

Zweitwohnsitz ist allenfalls ein schwaches Indiz - notwendig in keinem Fall. Zweitwohnsitz in München kostet übrigens Steuer.... Wichtig: Bahnkarten, Tankquittungen möglichst von irgendwo unterwegs, besser gleich Fahrtenbuch führen. Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen, auf denen man sehen kann, wann man wo Geld abgehoben hat oder etwas gekauft hat reichen als Notnagel auch.

Wichtig ist, dass man tatsächlich etwa alle 2 Wochen (oder bei geringerer Entfernung evtl öfter) heimfährt und DAHEIM einen eigenen Wohnraum hat. Der beruflich bedingte Wohnsitz ist ja leicht nachzuweisen durch die Präsenzveranstaltungen am BPatG etc. Nur oft wird halt dann gemäkelt, man hätte daheim nicht mehr eine eigene Bleibe.
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Das gelbe U schrieb:
Zweitwohnsitz ist allenfalls ein schwaches Indiz - notwendig in keinem Fall. Zweitwohnsitz in München kostet übrigens Steuer....
Nicht bei Verheirateten - wurde vor einiger Zeit vom BVerfG gekippt.

Das gelbe U schrieb:
Wichtig ist, dass man tatsächlich etwa alle 2 Wochen (oder bei geringerer Entfernung evtl öfter) heimfährt und DAHEIM einen eigenen Wohnraum hat. Der beruflich bedingte Wohnsitz ist ja leicht nachzuweisen durch die Präsenzveranstaltungen am BPatG etc. Nur oft wird halt dann gemäkelt, man hätte daheim nicht mehr eine eigene Bleibe.
Das Argument tritt bei mir dank Frau und Kindern zum Glück nicht auf und ich fahre wöchentlich.

Das Auto kann man übrigens auch als Beleg amtlich vorführen, damit der Beamte die Kilometerleistung prüfen kann.

Das wurde mir seinerzeit angeboten, aber dank BahnCard 100 war es damit (wie mit Bahnfahrkarten) Essig. Mir haben dann die Kreditkartenbelege geholfen.
 

patpat

Vielschreiber
Kandidatenschwämme schrieb:
Das gelbe U schrieb:
Zweitwohnsitz ist allenfalls ein schwaches Indiz - notwendig in keinem Fall. Zweitwohnsitz in München kostet übrigens Steuer....
Nicht bei Verheirateten - wurde vor einiger Zeit vom BVerfG gekippt.
Ich stehe bald vor derselben Situation: Amtsjahr, Zweitwohnung in München, verheiratet.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit, ob die Zweitwohnsteuer tatsächlich nicht erhoben wird? Das Amtsjahr ist ohne Zweifel berufsbedingt, aber eben kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinn. Im oben genannten BVerfG-Urteil ging es um ein Arbeitsverhältnis.

Wäre für eine Antwort von euch dankbar.
 

Kask

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

zunächst danke ich vielmals für die Antworten. Bei mir steht außer Frage, daß der bisherige Hausstand beibehalten wird, weil die Familie nicht mit nach München zieht. Die Familienheimfahrten zu belegen wird daher auch nicht schwierig sein.

Weiß jemand, ob die Erklärung, was den doppelten Haushalt begründet, formlos sein kann oder muß, und wie sehr man dabei ins Detail gehen muß? Und ob sich im Zusammenhang mit der (zugelassenen) Nebentätigkeit, die am bisherigen Wohnsitz ausgeübt wird, noch Schwierigkeiten ergeben können?


patpat schrieb:
Hat jemand von euch Erfahrungen damit, ob die Zweitwohnsteuer tatsächlich nicht erhoben wird? Das Amtsjahr ist ohne Zweifel berufsbedingt, aber eben kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinn. Im oben genannten BVerfG-Urteil ging es um ein Arbeitsverhältnis.
Ich schließe mich der Frage an.

Gruß
Kask
 
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