Hallo zusammen,
angesichts nur mittelmäßiger Kenntnis des Steuerrechtes wollte ich in Anbetracht des anstehenden Amtsjahres mal in die Runde fragen, ob es Besonderheiten gibt, die einem die Akzeptanz der doppelten Haushaltsführung im Amtsjahr durch das Finanzamt erleichtern oder erschweren, sowie welche Belege im Einzelnen beigebracht werden müssen. Regulärer Wohnsitz ist nicht München oder dessen Speckgürtel, wöchentliche Familienheimfahrten, Zweitwohnung erforderlich.
Wie immer sehr dankbar für Tips ist
Kask.
angesichts nur mittelmäßiger Kenntnis des Steuerrechtes wollte ich in Anbetracht des anstehenden Amtsjahres mal in die Runde fragen, ob es Besonderheiten gibt, die einem die Akzeptanz der doppelten Haushaltsführung im Amtsjahr durch das Finanzamt erleichtern oder erschweren, sowie welche Belege im Einzelnen beigebracht werden müssen. Regulärer Wohnsitz ist nicht München oder dessen Speckgürtel, wöchentliche Familienheimfahrten, Zweitwohnung erforderlich.
Wie immer sehr dankbar für Tips ist
Kask.