Domainname für Kanzlei, Kollision mit Marke

IP

Schreiber
Hallo Forumsteilnehmer,

angenommen ich reserviere und nutze als Patentanwalt "Meier" die Domain "Meier-ip.com". Ich lasse das als Marke nicht eintragen. Ist das durch das Namensrecht ausreichend flankiert oder droht hier Ungemach, wenn irgendein Mensch sich "Meier-ip.com" als Marke eintragen läßt und daraus gegen meine Domain vorgeht. Anmerkung: Es ist ferner davon auszugehen, dass es in Deutschland keinen anderen Patentanwalt mit dem Namen "Meier" gibt.

Danke schon mal für alle Meinungen und Grüße

IP
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Hallo IP,

habe meinen Ströbele/Hacker gerade verliehen, deswegen sicherheitshalber dort noch einmal unter § 5 nachlesen. Soweit ich mich erinnere, kann aus Benutzung einer Domain typischerweise Schutz für das Zeichen (=Domainname) als besondere Geschäftsbezeichnung oder als sonstiges Geschäftsabzeichen nach § 5 MarkenG entstehen. Schutz entsteht mit Benutzungsaufnahme und (u.a. abhängig davon, ob die Bezeichnung an sich unterscheidungskräftig ist) zusätzlich Verkehrsgeltung. Eine einschlägige Entscheidung wäre BGH soco.de für den Fall, dass Benutzungsaufnahme zum Entstehen des Schutzes reicht.

Wenn die Marke zeitrangjünger ist, hättest Du das ältere und somit bessere Recht.

Man kann sich natürlich überlegen, ob die paar Euro für eine eigene Markenanmeldung nicht gut investiert wären, wenn man dafür keine Beweisprobleme hat, wann der Schutz aus § 5 MarkenG entstanden ist.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Nein. Der einzige Bestandteil mit Kennzeichnungskraft in Bezug auf IP-Dienstleistungen in der Marke wäre ja ohenhin nur Meier. Diese Überlegung öffnet bereits so viele Türen.... Den Fall gab es übrigens schon mal so ähnlich, da hat eine große Münchner Patentanwaltskanzlei versucht, einem Rechtsanwalt mit ähnlichem Namen das Leben schwer zu machen - peinlich, peinlich.
 
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