Doktorarbeit statt technischer Tätigkeit

Katha123

Schreiber
Hallo alle zusammen,

ich glaube irgendwann einmal gehört zu haben, dass eine Promotion unter bestimmten Bedingungen die Voraussetzung der einjährigen technischen Tätigkeit ersetzen kann. Leider finde ich nun aber keine weiteren Infos dazu.

Kann mir jemand weiterhelfen? Stimmt das überhaupt, wenn ja, Promotion auf bestimmtem Gebiet erfoderlich...etc.?
 
B

brix

Guest
Dieses Thema wurde schon mehrmals hier im Forum angesprochen und durchgekaut - einfach mal die Threads durchsuchen.
Oder: beim Amt anrufen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Die Doktorarbeit muss praktischer Natur sein und das muss auch vom Doktorvater bestätigt werden. Dann gibts keine Probleme. Soweit ich weiss wurden aber sogar Programmiertätigkeiten zugelassen.
 

Katha123

Schreiber
@brix

Danke für die freundliche Antwort. Das habe ich natürlich gemacht, aber leider keine abschließende Antwort gefunden. Allerdings habe ich auch nicht ewig gesucht. (Wenn es Sie so nervt, antworten Sie doch garnicht erst.)

Ich habe auch keine ausführlichen, zeitraubenden Antworten erwartet, sondern vielleicht nur einen Link o.Ä.
Oder auf die Antwort von jemandem gehofft, der es so gemacht hat.
 
S

stefan

Guest
Wenn man einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, aus dem hervorgeht, dass man im Rahmen seiner Diss. insgesamt mindestens ein Jahr an der Uni vollzeit angestellt war und ein entsprechendes Arbeitszeugnis des Doktorvaters vorlegen kann, aus dem hervorgeht, dass man zumindest im Lab. tätig war, bekommt man die Doktorarbeit problemlos anerkannt.

- So wars zumindest bei mir.

Grüße,
Stefan
 
R

Robby

Guest
Die Antwort auf die Frage erschließt sich weitgehend aus dem Gesetz, alles weitere ist Auslegung, bei der wir hier nicht helfen können: praktische Tätigkeit, ein Jahr. Was praktisch ist und was nicht, darüber kann man lange sinnieren - eine Anfrage beim Amt ist zielführender.
 
G

Goldi

Guest
Wichtig ist, dass ein Jahr VOLLZEIT bezahlt ist, d.h. mit einer BAT IIa/2 zwei Jahre, dass wollte das DPMA auch mit Arbeitsvertrag nachgewiesen haben. Es hilft leider nichts, dass man mit BAT IIa/2 45 Wochenstunden abgeleistet hat...

Meine experimentelle Arbeit war mit handelsüblichem Arbeitszeugnis kein weiteres Problem, ich kenne auch theoretische Physiker (mind. 2), die ihre Diss. angerechnet bekommen haben. Was in jedem Fall nicht reicht, ist die Promotionsurkunde. Die weist nur eine wissenschaftliche Leistung nach, keine praktisch-technische.
 
G

Goldi

Guest
Wichtig ist, dass ein Jahr VOLLZEIT bezahlt ist, d.h. mit einer BAT IIa/2 zwei Jahre, dass wollte das DPMA auch mit Arbeitsvertrag nachgewiesen haben. Es hilft leider nichts, dass man mit BAT IIa/2 45 Wochenstunden abgeleistet hat... Meine experimentelle Arbeit war mit handelsüblichem Arbeitszeugnis kein weiteres Problem, ich kenne auch theoretische Physiker (mind. 2), die ihre Diss. angerechnet bekommen haben. Was in jedem Fall nicht reicht, ist die Promotionsurkunde. Die weist nur eine wissenschaftliche Leistung nach, keine praktisch-technische.
 
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