Hallo zusammen!
Da ich glaube, dass mir die Ausbildung zum Patentanwalt liegen könnte, daher informiere mich gerade darüber.
Sehe ich das richtig, dass ein "Zugelassener Europäischer Patentvertreter" ("European Patent Attorney") in etwa das Pendant zum deutschen Patentanwalt beim EPA (statt DPMA) ist? Oder bestehen der wesentliche Unterschiede im Arbeitsinhalt?
Wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht unüblich, dass beide Ausbildungen parallel gemacht werden. Wenn ich aber richtig gelesen habe, muss man fürs erstere (mit Liste-A-Qualifikation) 36 Monate bei einem zugelassenen Patentanwalt sich ausbilden lassen, fürs zweitere reichen 26 Monate (dafür kommt dann ein achtmonatiges "Amtsjahr" dazu), soweit richtig?
Müssen die 36 Monate nun am Stück sein, oder kann man nach 26 Monaten das Amtjahr "zwischenschalten"? Oder ist das nicht zu empfehlen? Muss man die restlichen zehn Monate eigentlich bei demselben Vertreter bleiben oder kann das auch ein anderer sein?
Vielen Dank im Voraus!
Da ich glaube, dass mir die Ausbildung zum Patentanwalt liegen könnte, daher informiere mich gerade darüber.
Sehe ich das richtig, dass ein "Zugelassener Europäischer Patentvertreter" ("European Patent Attorney") in etwa das Pendant zum deutschen Patentanwalt beim EPA (statt DPMA) ist? Oder bestehen der wesentliche Unterschiede im Arbeitsinhalt?
Wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht unüblich, dass beide Ausbildungen parallel gemacht werden. Wenn ich aber richtig gelesen habe, muss man fürs erstere (mit Liste-A-Qualifikation) 36 Monate bei einem zugelassenen Patentanwalt sich ausbilden lassen, fürs zweitere reichen 26 Monate (dafür kommt dann ein achtmonatiges "Amtsjahr" dazu), soweit richtig?
Müssen die 36 Monate nun am Stück sein, oder kann man nach 26 Monaten das Amtjahr "zwischenschalten"? Oder ist das nicht zu empfehlen? Muss man die restlichen zehn Monate eigentlich bei demselben Vertreter bleiben oder kann das auch ein anderer sein?
Vielen Dank im Voraus!