hyperandy
*** KT-HERO ***
Aus der Drucksache 431/16
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/431-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
"Der Gegenstand der Regelung entspricht dem bisherigen § 6 Absatz 3 PAZEignPrG, allerdings soll in Satz 1 die Anzahl der von den Prüflingen anzufertigenden Klausuren von zwei auf vier erhöht werden. Die die Prüfer für die Prüfungen sowohl der deutschen als auch der europäischen Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten stellenden Behörden bzw. Körperschaften (Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht und Patentanwaltskammer) haben übereinstimmend dargelegt, dass bei der Anfertigung von lediglich zwei Klausuren der Kenntnisstand der Prüflinge nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden könne und deshalb für eine Erhöhung der Anzahl der Klausuren plädiert.
Für die Prüfung der in Deutschland ausgebildeten Kandidatinnen und Kandidaten soll die Änderung des bisherigen § 34 PatAnwAPO im Zuge der zeitnah noch zu erfolgenden Überarbeitung der PatAnwAPO erfolgen; für die europäischen Patentanwälte soll die Änderung an der bisherigen Stelle unmittelbar im Gesetz erfolgen. "
Weiss jemand, ab wann vier Klausuren für Deutsche Patentanwälte eingeführt werden? Hat jemand den Gesetzesentwurf für eine geänderte Prüfungs- und Ausbildungsordnung parat?
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/431-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
"Der Gegenstand der Regelung entspricht dem bisherigen § 6 Absatz 3 PAZEignPrG, allerdings soll in Satz 1 die Anzahl der von den Prüflingen anzufertigenden Klausuren von zwei auf vier erhöht werden. Die die Prüfer für die Prüfungen sowohl der deutschen als auch der europäischen Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten stellenden Behörden bzw. Körperschaften (Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht und Patentanwaltskammer) haben übereinstimmend dargelegt, dass bei der Anfertigung von lediglich zwei Klausuren der Kenntnisstand der Prüflinge nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden könne und deshalb für eine Erhöhung der Anzahl der Klausuren plädiert.
Für die Prüfung der in Deutschland ausgebildeten Kandidatinnen und Kandidaten soll die Änderung des bisherigen § 34 PatAnwAPO im Zuge der zeitnah noch zu erfolgenden Überarbeitung der PatAnwAPO erfolgen; für die europäischen Patentanwälte soll die Änderung an der bisherigen Stelle unmittelbar im Gesetz erfolgen. "
Weiss jemand, ab wann vier Klausuren für Deutsche Patentanwälte eingeführt werden? Hat jemand den Gesetzesentwurf für eine geänderte Prüfungs- und Ausbildungsordnung parat?
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