Gerd
*** KT-HERO ***
"Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" bei Verkuf - welches Datum, Versand/Empfang
Hi,
angenomen ein Gerät, basierend auf einer Erfindung A, wird am Tag X verkauft (Vertragsabschluss ohne Details zur Erfindung), am Tag Y verschickt (normales Paket, nicht als offene Warensendung oder mit dem Zusatz "Darf zu Prüfungszwecken geöffnet werden") und geht am Tag Z beim Käufer ein.
Wann muss die Anmeldung spätestens eingereicht werden (worden sein)?
Ich schwanke etwas zwischen Y und Z. Am Versandtag hat der Verkäufer das Gerät aus der Hand gegeben, aber üblicherweise darf ein Paket ja von den Paketdiensten nicht geöffnet werden, was einer konkludent vereinbarten Geheimhaltungsverpflichtung entsprechen könnte.
Also tendiere ich eher zu Z, also dass die Anmeldung spätestens am Tag des Eingangs des Gerätes beim Käufer erfolgen muss, um Neuheit usw. zu wahren.
Die Urteile und Entscheidungen, die ich gelesen habe, haben mir leider nicht weiterhelfen könen.
Kennt sich da jemand aus?
Gruß
Gerd
Hi,
angenomen ein Gerät, basierend auf einer Erfindung A, wird am Tag X verkauft (Vertragsabschluss ohne Details zur Erfindung), am Tag Y verschickt (normales Paket, nicht als offene Warensendung oder mit dem Zusatz "Darf zu Prüfungszwecken geöffnet werden") und geht am Tag Z beim Käufer ein.
Wann muss die Anmeldung spätestens eingereicht werden (worden sein)?
Ich schwanke etwas zwischen Y und Z. Am Versandtag hat der Verkäufer das Gerät aus der Hand gegeben, aber üblicherweise darf ein Paket ja von den Paketdiensten nicht geöffnet werden, was einer konkludent vereinbarten Geheimhaltungsverpflichtung entsprechen könnte.
Also tendiere ich eher zu Z, also dass die Anmeldung spätestens am Tag des Eingangs des Gerätes beim Käufer erfolgen muss, um Neuheit usw. zu wahren.
Die Urteile und Entscheidungen, die ich gelesen habe, haben mir leider nicht weiterhelfen könen.
Kennt sich da jemand aus?
Gruß
Gerd