Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Community,
bekanntlich ist an diversen Stellen von diversen Institutionen zu erfahren, dass der Gegenstand abgelaufener Patente "jedermann zur freien Verwendung" zur Verfügung steht:
Patentamt Schweiz
Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH
FasterCapital LLC
Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente
Europäisches Patentamt
Das ist doch allenfalls hypothetisch oder in einer idealen Welt der Fall?
Ein denkbarer Fall ist doch schon derjenige, dass von demselben oder einem anderen Anmelder beispielsweise nach 17 Monaten weitere Schutzrechte auf fast denselben Gegenstand angemeldet wurden, welche somit nur neu, aber nicht erfinderisch gegenüber dem "Ablaufpatent" sein müssen. Somit wäre nach Ablauf des "Ablaufpatents" fast derselbe Gegenstand wie derjenige des Ablaufpatents immer noch geschützt.
Ein weiterer und wahrscheinlich häufiger Fall liegt doch darin, dass entweder derselbe oder ein anderer Anmelder irgendwann später ähnliche oder identische Gegenstände angemeldet und erteilt bekommen hat, beispielsweise weil der Prüfer das "Ablaufpatent" nicht gefunden oder nicht nachdrücklich entgegengehalten hat.
Zwar wären solche späteren Schutzrechte streng genommen zu Unrecht erteilt, aber was hilft das, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist und man womöglich einen Konzern auf Nichtigkeit seiner Patentfamilie verklagen muss.
Ein weiteres Beispiel besteht doch darin, dass bei einer späteren Kopie des Gegenstands des "Ablaufpatents" (nach dessen Ablauf) nicht nur exakt dessen Anspruchsmerkmale vorhanden sein dürften, sondern einige oder üblicherweise viele weitere Merkmale – womit der Gegenstand dann eine beliebige Zahl anderer Schutzrechte verletzen könnte.
Trifft es also zu, dass man niemandem den Rat erteilen sollte, er könne den Gegenstand eines abgelaufenen Patents "einfach so" benutzen – und dann ruhig darüber schlafen?
Ist es nicht vielmehr so, dass der Gegenstand eines abgelaufenen Patents allenfalls Indiz dafür sein kann, dass es "weniger" Schutzrechte geben mag, die denselben oder nahezu denselben Gegenstand schützen, dass man jedoch nicht umhin kommt, dieselbe FTO machen zu müssen wie bei jedem anderen Entwicklungsprojekt?
bekanntlich ist an diversen Stellen von diversen Institutionen zu erfahren, dass der Gegenstand abgelaufener Patente "jedermann zur freien Verwendung" zur Verfügung steht:
Patentamt Schweiz
Ist der Patentschutz abgelaufen, dürfen Sie das technische Wissen frei verwenden.
Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH
Abgelaufene Schutzrechte gehören zum freien Stand der Technik und deren Gegenstände können von jedermann genutzt werden.
FasterCapital LLC
Sobald Patente das Ende ihrer Schutzdauer erreichen, können sie von jedermann genutzt, geändert [sic!] oder kommerzialisiert werden.
Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente
Spätestens mit dem Ablauf des Patentschutzes [...] ist jedermann berechtigt, die im Patent verankerte Technologie zu vertreiben und/oder zu benutzen.
Europäisches Patentamt
Wenn das Patent nicht mehr aufrechterhalten wird oder seine Laufzeit abgelaufen ist, ist die Erfindung nicht mehr geschützt und kann von jedem frei verwendet werden.
Das ist doch allenfalls hypothetisch oder in einer idealen Welt der Fall?
Ein denkbarer Fall ist doch schon derjenige, dass von demselben oder einem anderen Anmelder beispielsweise nach 17 Monaten weitere Schutzrechte auf fast denselben Gegenstand angemeldet wurden, welche somit nur neu, aber nicht erfinderisch gegenüber dem "Ablaufpatent" sein müssen. Somit wäre nach Ablauf des "Ablaufpatents" fast derselbe Gegenstand wie derjenige des Ablaufpatents immer noch geschützt.
Ein weiterer und wahrscheinlich häufiger Fall liegt doch darin, dass entweder derselbe oder ein anderer Anmelder irgendwann später ähnliche oder identische Gegenstände angemeldet und erteilt bekommen hat, beispielsweise weil der Prüfer das "Ablaufpatent" nicht gefunden oder nicht nachdrücklich entgegengehalten hat.
Zwar wären solche späteren Schutzrechte streng genommen zu Unrecht erteilt, aber was hilft das, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist und man womöglich einen Konzern auf Nichtigkeit seiner Patentfamilie verklagen muss.
Ein weiteres Beispiel besteht doch darin, dass bei einer späteren Kopie des Gegenstands des "Ablaufpatents" (nach dessen Ablauf) nicht nur exakt dessen Anspruchsmerkmale vorhanden sein dürften, sondern einige oder üblicherweise viele weitere Merkmale – womit der Gegenstand dann eine beliebige Zahl anderer Schutzrechte verletzen könnte.
Trifft es also zu, dass man niemandem den Rat erteilen sollte, er könne den Gegenstand eines abgelaufenen Patents "einfach so" benutzen – und dann ruhig darüber schlafen?
Ist es nicht vielmehr so, dass der Gegenstand eines abgelaufenen Patents allenfalls Indiz dafür sein kann, dass es "weniger" Schutzrechte geben mag, die denselben oder nahezu denselben Gegenstand schützen, dass man jedoch nicht umhin kommt, dieselbe FTO machen zu müssen wie bei jedem anderen Entwicklungsprojekt?
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