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Aussetzer
Guest
Hallo Forum,
was macht man eigentlich am besten angesichts eines recht erfreulichen deutschen Prüfungsbescheids, wobei der Mandant voraussichtlich weltweit anmelden will?
Das deutsche Prüfungsverfahren erstmal bis auf weiteres aussetzen (später eventuell fallen lassen im Hinblick auf ein europäisches Patent) und gleich nur noch die einzureichende PCT-Anmeldung weiterverfolgen, oder das deutsche Prüfungsverfahren NEBEN der PCT-Anmeldung ebenfalls fortsetzen?
Angenommen, es sei nicht notwendig, möglichst schnell Patentschutz in DE zu erlangen.
Wo liegen etwaige Vor- und Nachteile der beiden Varianten?
Danke schonmal und Grüße,
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was macht man eigentlich am besten angesichts eines recht erfreulichen deutschen Prüfungsbescheids, wobei der Mandant voraussichtlich weltweit anmelden will?
Das deutsche Prüfungsverfahren erstmal bis auf weiteres aussetzen (später eventuell fallen lassen im Hinblick auf ein europäisches Patent) und gleich nur noch die einzureichende PCT-Anmeldung weiterverfolgen, oder das deutsche Prüfungsverfahren NEBEN der PCT-Anmeldung ebenfalls fortsetzen?
Angenommen, es sei nicht notwendig, möglichst schnell Patentschutz in DE zu erlangen.
Wo liegen etwaige Vor- und Nachteile der beiden Varianten?
Danke schonmal und Grüße,
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