Patentknecht
SILBER - Mitglied
Mir stellt sich aktuell folgende Frage:
Darf ein European Patent Attorney, der kein deutscher Patentanwalt ist, ein deutsches Unternehmen vor dem DPMA vertreten?
Es geht insbesondere um die Vertretung für den deutschen Teil eines Europäischen Patentes.
Wikipedia sagt: "Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt es dem zugelassenen Vertreter nicht, andere Rechtsdienstleistungen zu erbringen, als vor dem EPA tätig zu werden und Dritte in allen Verfahren vor dem EPA zu vertreten." - ist mir aber zu unsicher.
Darf ein European Patent Attorney, der kein deutscher Patentanwalt ist, ein deutsches Unternehmen vor dem DPMA vertreten?
Es geht insbesondere um die Vertretung für den deutschen Teil eines Europäischen Patentes.
Wikipedia sagt: "Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt es dem zugelassenen Vertreter nicht, andere Rechtsdienstleistungen zu erbringen, als vor dem EPA tätig zu werden und Dritte in allen Verfahren vor dem EPA zu vertreten." - ist mir aber zu unsicher.