Da isses

N

Niemand

Guest
Ah, hab's gefunden.

In der Info-Broschüre des VPP "Patentanwalt ..." steht:

"Bei nicht rein technischen oder wissenschaftlichen Studien, z. B. Wirtschaftsingenieur, ist mit der jeweiligen Zulassungsstelle, d. h. dem Präsidenten des DPMA, jeweils abzuklären, ob der naturwissenschaftliche bzw. technische Anteil ausreichend ist, um zu der Prüfung zugelassen zu werden. Dies gilt auch für das Studium des Patentingenieurwesens!"

Also nicht ganz so, wie ich in Erinnerung hatte.

Na dann, viel Erfolg.
 
D

Dummes GUI

Guest
Pardon, der Beitrag gehört eigentlich in einen Thread. Falscher Knopf.
 
Oben