Alex:jura
*** KT-HERO ***
Für ein ausländisches Verfahren haben mich die Korrespondenzanwälte aufgefordert eine "certified translation" des WDVs des parallelen deutschen Verfahrens einzureichen.
Nach § 14 (3,4,5) PatV darf ein Patentanwalt Übersetzungen beglaubigen. Gilt dies auch umgekehrt? Darf ein Patentanwalt "bestätigen" das eine Übersetzung ins Englische richtig ist?
Gruß
Alex
Nach § 14 (3,4,5) PatV darf ein Patentanwalt Übersetzungen beglaubigen. Gilt dies auch umgekehrt? Darf ein Patentanwalt "bestätigen" das eine Übersetzung ins Englische richtig ist?
Gruß
Alex