Allg. Certified Translation WDV

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Für ein ausländisches Verfahren haben mich die Korrespondenzanwälte aufgefordert eine "certified translation" des WDVs des parallelen deutschen Verfahrens einzureichen.

Nach § 14 (3,4,5) PatV darf ein Patentanwalt Übersetzungen beglaubigen. Gilt dies auch umgekehrt? Darf ein Patentanwalt "bestätigen" das eine Übersetzung ins Englische richtig ist?

Gruß
Alex
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Alex:Jura,

normalerweise möchten ausländische Kollegen "verified translations". Die bekommst Du von dem Übersetzer, der die Übersetzung für Euch gemacht hat beziehungsweise von Dir selbst, wenn Du die Übersetzung gemacht oder jedenfalls penibelst durchgecheckt hast.

WDV? Meinst Du evtl. die specification of goods and services, also eine Markensache? Da sind es in der Regel auch verified translations, die gewünscht werden. "Certified" bezieht sich normalerweise auf ein amtliches Schriftstück, was hier wenig Sinn ergibt.

Warum fragst Du nicht einfach den ausländischen Kollegen, was genau er von Dir will?

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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