PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage hinsichtlich einer "breiten" Anspruchsformulierung, insbesondere inwieweit verschiedene Patentämter womöglich Klarheitseinwände bei einer Anspruchsformulierung wie:
"Vorrichtung die dazu eingerichtet ist, im Betriebszustand XY zu machen/sein."
hätten.
Unter der Vorrausetzung, dass es wirklich (unseres Wissens nach) bisher keine entsprechende Vorrichtung gibt, die dazu geeignet/gedacht ist und Ausführbarkeit, Erkennbarkeit der Geeignetheit und technische (vorteilhafte) Wirkung gegeben sind, wie wäre da eurer Meinung nach die Chance so einen Gegenstand patentiert zu bekommen? Wie gut/oft habt ihr solche Anspruchsformulierungen schon zur Patenterteilung gebracht?
Das "Problem", das dahintersteckt, ist dass die Vorrichtung im Betriebszustand mit einem Element zusammenwirkt, das nicht mit der Vorrichtung zusammen vertrieben/verkauft wird und man sich ungern mit irgendwelchen Fragen der mittelbaren Patentverletzung rumschlagen will bzw. den "Endbenutzer" verklagen will.
ich hätte eine Frage hinsichtlich einer "breiten" Anspruchsformulierung, insbesondere inwieweit verschiedene Patentämter womöglich Klarheitseinwände bei einer Anspruchsformulierung wie:
"Vorrichtung die dazu eingerichtet ist, im Betriebszustand XY zu machen/sein."
hätten.
Unter der Vorrausetzung, dass es wirklich (unseres Wissens nach) bisher keine entsprechende Vorrichtung gibt, die dazu geeignet/gedacht ist und Ausführbarkeit, Erkennbarkeit der Geeignetheit und technische (vorteilhafte) Wirkung gegeben sind, wie wäre da eurer Meinung nach die Chance so einen Gegenstand patentiert zu bekommen? Wie gut/oft habt ihr solche Anspruchsformulierungen schon zur Patenterteilung gebracht?
Das "Problem", das dahintersteckt, ist dass die Vorrichtung im Betriebszustand mit einem Element zusammenwirkt, das nicht mit der Vorrichtung zusammen vertrieben/verkauft wird und man sich ungern mit irgendwelchen Fragen der mittelbaren Patentverletzung rumschlagen will bzw. den "Endbenutzer" verklagen will.