Braucht man die Hagener Kursskripte bei der Präsenzveranstaltung?

Kask

GOLD - Mitglied
Liebes Forum,

mein erstes Hagenabenteuer steht unmittelbar bevor, und ich frage mich, ob ich das mehrere Kilogramm wiegende Paket mit den Skripten der Kurseinheiten (das mit den Einsendeaufgaben) eigentlich vor Ort in Hagen brauche.

Gruß
Kask
 
§

§ 11 ADBC

Guest
  • Urlaubswoche im schönen Hagen: Nein, wozu?
  • Urlaubswoche in Hagen (ein Jahr später): Ja, kann uU. ganz nützlich sein.
 
R

Rätselnder

Guest
Naja, stand ja dort: erstes Hagenabenteuer. Da braucht man mangels anderer Freizeitmöglichkeiten nur eine erholte Leber.
 

Spinnerin

Vielschreiber
...Sorry, habe zu früh auf den "Knopf" gedrückt" und husch war das leere Blatt weg. Nun meine Frage:

Vielleicht kann sich ja einer erbarmen und eine der Aussagen bekräftigen. Braucht man die Skripte nun bei der Präsenzveranstaltung - ja oder nein? Und was ist mit dem tonnenschweren TABU? ich gehe davon aus, dass es reicht, den nationalen Teil mitzunehmen.

Viele Grüße

Die Spinnerein
 
G

GAST_DELETE

Guest
  • Ich hatte die Skripten damals dabei und hab mich in den ... gebissen, dass ich soviel sinnloses Gewicht mitgefahren hab. Habe auch niemanden sonst gesehen, der jemals ein Skript in der Hand hatte.
  • Das TABU kannste Dir auch schenken. Bei der ersten Präsenzveranstaltung brauchste eigentlich nur die BECK-Texte für 5-10 Euro. Selbst Schönfelder ist eigentlich lächerlich (meine Meinung).
Viel Spaß in Hagen, wo wahrlich die Bürgersteige um 6 hochgeklappt werden. Nimm bloß was unterhaltsames mit!
 

Horst

*** KT-HERO ***
So schlecht ist Hagen auch wieder nicht. Eine entspannte Woche Urlaub eben.

Die Skripte braucht man in Hagen I nicht. In Hagen II hatte ich sie zur Prüfungsvorbereitung mitgenommen - war hilfreich.

Für Hagen I reicht ein BGB als Taschenbuch von Beck und eine Ausgabe vom Grundgesetz. Alternativ (wenn man ihn schon hat) erfüllt natürlich auch der Schönfelder alle Bedürfnisse.
 
P

PA

Guest
Ich würde den Kram nicht unbedingt mitnehmen. Die P.veranstaltungen dienen dazu den Kandidaten noch einige Basics zu vermitteln. aber vor allem: Sie dienen der zielgerichteten Klausurvorbereitung, und hier ist vor allem wichtig, mit dem Gesetz umgehen zu können, da sich die Klausuren in fast allen Fällen ohne Entscheidungswissen lösen lassen. Ausserdem gibt es in der Regel immer einige Kollegen, die das ganze Zeug dabei haben.
Ferner wird von den Referenten ohnehin schon genug Material ausgegeben, das unmittelbar auf die Veranstaltung zugeschnitten ist.



Wenn man zu den Minimalisten (wie auch ich) gehört, sollte man m.E. möglichst viel am Gesetz arbeiten, da dies gerne gesehen und auch erartet wird. Mit etwas Geschick kommt man so auch durch die PA-Prüfung ohne sich den Kopf mit Entscheidungswissen vollzublasen - für die deutsche Prüfung reichen dann in der Regel nur ein paar Entscheidungen. Ich weiss, dass glaubt mir jetzt keiner - hab ich damals auch nicht geglaubt.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Was die Skripte betrifft, so kommt es eben drauf an:

Für die erste Präsenzphase, also die Einführung, werden die Skripte nicht gebraucht (wir hatten sie ohnehin erst danach erhalten). Die Referenten verteilen z.T. noch eigene Umdrucke.

Für die zweite Phase (Klausur) kann es insofern sinnvoll sein, als man sie ggf. noch zur Klausurvorbereitung vor Ort verwenden kann.

Was das tonnenschwere TABU betrifft: Jein ... hin und wieder braucht man doch mal das EPÜ, die PVÜ oder ähnliches aus dem internationalen Teil. Viele kommen in der Präsenzphase aber auch mit den Beck-Texten aus. Vielleicht sortierst Du lieber die Sachen aus dem Tabu aus, die man sicher nicht braucht, so wie alte Versionen von PatG etc., die Mitt. DPMA und ähnliches sowie die Texte, die ohnehin im Schönfelder sind - da müsste man das bis auf zwei Bände eindampfen können. Fraglich ist, ob man die Sachen dann noch findet ;-)
 
N

Guest
Horst schrieb:
Für Hagen I reicht ein BGB als Taschenbuch von Beck und eine Ausgabe vom Grundgesetz. Alternativ (wenn man ihn schon hat) erfüllt natürlich auch der Schönfelder alle Bedürfnisse.
Falsch. Für das Staatsrecht kann man durchaus noch den Sartorius ("Verwaltungsgesetze") brauchen. Ob man dadurch hinterher die Klausuren eher besteht, steht auf einem anderen Blatt.
 
N

Guest
Pat-Ente schrieb:
Was das tonnenschwere TABU betrifft: Jein ... hin und wieder braucht man doch mal das EPÜ, die PVÜ oder ähnliches aus dem internationalen Teil.
An welcher Stelle denn bitte? Doch wohl allenfalls beim Vortrag der Patentanwälte. Wohl eher gar nicht. Diesen Vortrag sollte man sich übrigens lieber schenken und stattdessen das Wochenende genießen. Bei uns war jedenfalls die Samstagsveranstaltung so dermaßen schlecht, dass ich nach einer Stunde heimgefahren bin.
 
N

NN

Guest
wenn man schon nach Hagen fährt, sollte man sich auch die Wochenendveranstaltung anschauen. So schlecht war sie übrigens bei uns nicht.

Das Tabu mitzunehmen, ist in der Tat etwas übertrieben. Ich würde eher die dtv-Sammlung Patentrecht etc und einen Kommentar mitnehmen.
Und den Schönfelder natürlich.
Die Skripte sind in jedem Fall für die allererste Veranstaltung überflüssig.
 
P

PA 2005

Guest
TABU unnötig

Noch eine Meinung:

TABU: absolut unnötig für Hagen. Ich habe bisher keine alte Klausur gesehen, wo man es gebraucht hätte. Es reicht, sich das TABU zu Beginn des Amtsjahres zu kaufen, um Geld für Ergänzungslieferungen während der Zeit in der Kanzlei zu sparen (es sei denn die Kanzlei zahlt es)

Für den Fall der Fälle, um sich trotzdem sicher zu fühlen, reicht hier das dtv Paperback PatG.

An Gesetzen braucht man ansonsten für die 1. Klausur das BGB, HGB und GmbHG. Ob man das in Form von Schönfelder oder als dtv Paperbacks mitnimmt (fand ich handlicher), ist Geschmackssache.

Skripten: Hatte ich zur Beruhigung dabei, falls ich doch noch was nachlesen wollte. Aber es wäre tatsächlich auch ohne gegangen.

Ich war geneigt, eher zuviel statt zuwenig mitzunehmen (s. Skripte). Das TABU ist aber definitiv unnötig!
 
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