al patente
Vielschreiber
Hätte da mal ne Frage: Wie geht Ihr mit (leicht) unvollständigen Sachverhalten um, die man aber zur Lösung braucht?
Beispiel 1: In Fall 1 steht NIRGENDS, dass B in den Kaufvertrag die Sache, nämlich die Segelyacht, einträgt. Freilich ist davon auszugehen, aber es steht halt nirgends. Würdet Ihr das nun totschweigen oder prüft Ihr, ob alle Vertragsbedingungen eindeutig festgelegt sind? Falls man es prüft: wie? Wenn ich schreibe, dass davon auszugehen ist, ist es doch eigentlich eine unzulässige Ergänzung des Sachverhalts ...
Beispiel 2: In Fall 1 steht auch NIRGENDS, dass B für sich selbst auf der Verkäuferseite unterschrieben hat. Wenn er das nicht getan hat, besteht aber doch gar kein Kaufvertrag! Klar soll es daran nicht scheitern, aber wie bekomme ich dann eine Willenserklärung des B in mein Gutachten, ohne dichterisch tätig zu werden ...
Wie macht Ihr das? Hat mal jemand mit nem Juristen über sowas gesprochen?
Beispiel 1: In Fall 1 steht NIRGENDS, dass B in den Kaufvertrag die Sache, nämlich die Segelyacht, einträgt. Freilich ist davon auszugehen, aber es steht halt nirgends. Würdet Ihr das nun totschweigen oder prüft Ihr, ob alle Vertragsbedingungen eindeutig festgelegt sind? Falls man es prüft: wie? Wenn ich schreibe, dass davon auszugehen ist, ist es doch eigentlich eine unzulässige Ergänzung des Sachverhalts ...
Beispiel 2: In Fall 1 steht auch NIRGENDS, dass B für sich selbst auf der Verkäuferseite unterschrieben hat. Wenn er das nicht getan hat, besteht aber doch gar kein Kaufvertrag! Klar soll es daran nicht scheitern, aber wie bekomme ich dann eine Willenserklärung des B in mein Gutachten, ohne dichterisch tätig zu werden ...
Wie macht Ihr das? Hat mal jemand mit nem Juristen über sowas gesprochen?