Hallo Kollegen,
wollte mal fragen, ob das jemand weiß. Ich habe ein paar Kollegen gefragt, sogar das DPMA, und keiner wusste es.
Mein Mandant will nach ca. 30 Monaten (nach Prio) die nationale Phase einleiten. Ganz clever hat sich der Mandant gedacht, dass er nur die reduzierte Gebühr für die Zahlung der 3.-5. Jahresgebühr (Gebühr Nummer 312 205) bezahlen kann. Im jedoch, dass diese Gebühr nur dann entrichtbar ist, wenn die dritte Jahresgebühr fällig ist. Dies ist zwischen 24 und 26 Monaten nach Prio der Fall. 30 Monate nach Prio kann man somit die reduzierte Gebühr noch zahlen, jedoch nur mit 50 € Aufschlag, was dann teurer ist als die 3. bis 5. JG.
Meine Frage ist nun, ob es bei der Einleitung der nationalen Phase eine Ausnahme gibt ? Ich vermute nicht.
Grüße
Dr. X
wollte mal fragen, ob das jemand weiß. Ich habe ein paar Kollegen gefragt, sogar das DPMA, und keiner wusste es.
Mein Mandant will nach ca. 30 Monaten (nach Prio) die nationale Phase einleiten. Ganz clever hat sich der Mandant gedacht, dass er nur die reduzierte Gebühr für die Zahlung der 3.-5. Jahresgebühr (Gebühr Nummer 312 205) bezahlen kann. Im jedoch, dass diese Gebühr nur dann entrichtbar ist, wenn die dritte Jahresgebühr fällig ist. Dies ist zwischen 24 und 26 Monaten nach Prio der Fall. 30 Monate nach Prio kann man somit die reduzierte Gebühr noch zahlen, jedoch nur mit 50 € Aufschlag, was dann teurer ist als die 3. bis 5. JG.
Meine Frage ist nun, ob es bei der Einleitung der nationalen Phase eine Ausnahme gibt ? Ich vermute nicht.
Grüße
Dr. X