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Guest
Hallo zusammen!
Wie Ihr alle wißt, bekommt nach einem Jahr bzw. am Ende der AUsbildung eine Note verpaßt. Wenn man nun mit dieser Note nicht ganz zufrieden ist - besteht dann die Möglichkeit sich über die BEurteilung zu beschweren? Noch zum Hintergrund: meine Ausbilder sind der Auffassung, daß die Noten nach juristischen Maßstäben zu vergeben sind. Ich bin daher schon froh, wenn man mir ein befriedigend verpasst!
Über eure Meinungen oder gar Erfahrungen hierzu würde ich mich sehr freuen!
unknown
Wie Ihr alle wißt, bekommt nach einem Jahr bzw. am Ende der AUsbildung eine Note verpaßt. Wenn man nun mit dieser Note nicht ganz zufrieden ist - besteht dann die Möglichkeit sich über die BEurteilung zu beschweren? Noch zum Hintergrund: meine Ausbilder sind der Auffassung, daß die Noten nach juristischen Maßstäben zu vergeben sind. Ich bin daher schon froh, wenn man mir ein befriedigend verpasst!
Über eure Meinungen oder gar Erfahrungen hierzu würde ich mich sehr freuen!
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