pak
*** KT-HERO ***
Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit der Frage, wer eine beglaubigte Abschrift (Certified Copy) einer deutschen Patentanmeldung beim DPMA bestellen darf. Muss dies zwangsläufig der Anmelder oder dessen Vertreter sein oder kann dies auch durch eine Firma (keine Kanzlei; in einem anderen Beitrag auch als "Servicedienstleister" bezeichnet) erfolgen, die ein ausländisches oder internationales Patentanmeldeverfahren auf Grundlage der deutschen Prioritätsanmeldung für den Anmelder einleitet/betreut.
Danke
pak
ich beschäftige mich gerade mit der Frage, wer eine beglaubigte Abschrift (Certified Copy) einer deutschen Patentanmeldung beim DPMA bestellen darf. Muss dies zwangsläufig der Anmelder oder dessen Vertreter sein oder kann dies auch durch eine Firma (keine Kanzlei; in einem anderen Beitrag auch als "Servicedienstleister" bezeichnet) erfolgen, die ein ausländisches oder internationales Patentanmeldeverfahren auf Grundlage der deutschen Prioritätsanmeldung für den Anmelder einleitet/betreut.
Danke
pak
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