Sonstiges Besoldung DPMA und Arbeitsbedingungen

Phalenopsis

Schreiber
Ich interessiere mich für eine Stelle als Patentprüfer beim DPMA.
Wer kann mir sagen, wie hoch die Besoldung dort ist?
Wie ich aus dem Internet verstanden habe fängt man dort mit A13 an und ist nach 5 jahren bei A15? Ist das richtig?
Wie berechnet sich ide Besoldungsstufe bzw. wieviel Jahre der vorherigen Berufstätigkeit werden anerkannt? Ich war 5 Jahre im öffentlichen Dienst für meine Promotion und habe danach 7 Jahre in der Industrie gearbeitet.
Gibt es unter Euch einen DPMA Prüfer, der bereit wäre mir von den Arbeitsbedingungen und seinen Erfahrungen zu berichten?
Wie schwer ist es später vom DPMA zum EPA zu wechseln?

Vielen Dank!
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Einen DPMA-Prüfer wirst Du hier kaum finden, daher ein Versuch, Dir weiterzuhelfen:

  • Besoldung: Du fängst als Regierungsrat z.A. an, nach 5 Jahren kannst und wirst Du i.d.R. Regierungsdirektor sein können, aber nicht müssen. Die Besoldungsstufen stimmen also in etwa.
  • Zur Vorbeschäftigung kann ich Dir leider nichts sagen, da ich hier keine Erfahrung habe. Ich denke aber, dass eine BAT-Anstellung im Öffentlichen Dienst nicht weiterhilft, ist aber nur eine Vermutung. Ruf einfach mal beim DPMA an, die sagen es Dir. Ansonsten kann Dir sowas auch jede andere Behörde sagen, da ja alle nach Bundesbesoldungsgesetz entlohnen.
  • Wechsel zum EPA: Derzeit nach meiner Kenntnis nahezu ausgeschlossen, da das EPA Prüfer selbst ausbildet und keine "fertigen" vom DPMA abwirbt. Ich meine sogar, es gäbe ein Agreement zwischen den Ämtern, das nicht zu tun. Schließlich will das DPMA nicht immer wieder die Besten an das EPA abgeben.
GRuß PatFan
 

studi

GOLD - Mitglied
PatFan schrieb:
Einen DPMA-Prüfer wirst Du hier kaum finden, daher ein Versuch, Dir weiterzuhelfen:

1. Besoldung: Du fängst als Regierungsrat z.A. an, nach 5 Jahren kannst und wirst Du i.d.R. Regierungsdirektor sein können, aber nicht müssen. Die Besoldungsstufen stimmen also in etwa.
Bist Du dir da sicher? Ich dachte die Besoldung liegt bei A 14/15 und mehrheitlich A 15.

vgl. BBesG, Anlage I, I. Allgemeine Vorbemerkungen, 19. S.2

http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html#BJNR011740975BJNG000110310

Naja, vielleicht sollte man einfach Lehrer werden...
 

rettich

BRONZE - Mitglied
@studi

Passt doch zusammen:

A14 bekommt der Oberregierungsrat (bzw. an der Schule der Oberstudienrat)

A15 bekommt der Regierungsdirektor (bzw. der Studiendiretor).
 
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