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Guest
Liebes Forum,
ich habe folgendes Anliegen: zum Teil sind widersprüchliche Auslegungen zu den Begriffen Rechtsmittel (RM) und Rechtsbehelf (RB) zu finden. Einerseits ist RM etwas alleinständiges gegenüber RB, andererseits ist RM ein spezieller Fall eines RB. Z.B. wird an einigen Stellen die Beschwerde als RB erläutert, an anderen Stellen aber als RM. Besitzt die Beschwerde irgendeine Sonderstellung oder werden da bestimmte Arten oder Formen der Beschwerde nicht näher genannt und/oder durcheinander gebracht? Buch 3, Abschnitt 3 ZPO führt die Beschwerde unter Rechtsmittel auf. Der Rechtsbehelf tritt nur in Buch 10, Abschnitt 7 ZPO auf. Wieso? Danke im voraus.
ich habe folgendes Anliegen: zum Teil sind widersprüchliche Auslegungen zu den Begriffen Rechtsmittel (RM) und Rechtsbehelf (RB) zu finden. Einerseits ist RM etwas alleinständiges gegenüber RB, andererseits ist RM ein spezieller Fall eines RB. Z.B. wird an einigen Stellen die Beschwerde als RB erläutert, an anderen Stellen aber als RM. Besitzt die Beschwerde irgendeine Sonderstellung oder werden da bestimmte Arten oder Formen der Beschwerde nicht näher genannt und/oder durcheinander gebracht? Buch 3, Abschnitt 3 ZPO führt die Beschwerde unter Rechtsmittel auf. Der Rechtsbehelf tritt nur in Buch 10, Abschnitt 7 ZPO auf. Wieso? Danke im voraus.