EQE Beschwerde EQE

Einige kennen das Problem schon:

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Prüfungskommission wird mit der Begründung abgebügelt, dass nur Verletzungen der VEPs gewürdigt werden können (VEP Art. 27) und der vorliegende Fall sei lediglich eine Ermessensfrage des Korrektors. Daher richtet sich diese Frage an Kandidaten und Anwälte, die sich schon erfolgreich beschwert haben.

Welche Normen der VEP sind am vielversprechendsten anzugreifen und wie kann man das obige Problem umgehen? Mit welchen Anträgen hat man die besten Chancen und welche Argumente werden erfahrungsgemäß gewürdigt.

Danke
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ich schlage Dir vor, einmal die Forumsbeiträge zum C-Teil 2007 durchzuarbeiten. Das findest Du einige Ausführungen, die hilfreich sein könnten.

Außerdem sagt die Beschwerdekammer, dass sie auch für Fälle des Ermessensmißbrauchs zuständig ist. Darüber hinaus ist sie zuständig, wenn die Prüfungskommission bei der Bewertung offensichtlich von rechtlich oder sachlich falschen Ausgangspunkten ausgegangen ist.

Im Übrigen empfehle ich eine Lektüre verschiedener D-Entscheidungen, die Du in der online Entscheidungsdatenbank findest, insbesondere so was wie D7/05, D3/06 und die Entscheidungen bzgl. der Beschwerden zum C-Teil 2007, die aber noch nicht veröffentlicht sind. Du musst Dir schon die Mühe machen, Dich da durchzuwühlen.

Wenn es aber "nur" um Ermessen geht, dann wird es immens schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Du müsstest schon begründen, dass hier ein Ermessensfehler vorliegt, was aber wieder eine sachliche/rechtliche Auseinandersetzung mit Aufgabenstellung erfordert, der sich die Beschwerdekammer regelmäßig und ziemlich stur verweigert. Selbst bei der Beschwerde gegen den C-Teil 2007 hat die Beschwerdekammer es vermieden, sich mit Fragen des nSdT oder dem Übersetzungsfehler auseinanderzusetzen, obwohl die Bewertung hier meiner Meinung nach ganz klar der ständigen Rechtssprechung der Beschwerdekammern widersprach.
 
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