Kurt
*** KT-HERO ***
Wie handhabt ihr das denn üblicherweise mit dem Beschreibungstext bei einer Bescheidserwiderung? Angenommen, der Anspruchssatz muss an diversen Stellen geändert werden, Rückbezüge werden geändert, einige Ansprüche müssen gestrichen werden, andere werden in den Hauptanspruch aufgenommen usw.
Weiterhin angenommen, die Beschreibung orientiere sich sehr eng an den Inhalten und an der Reihenfolge der ursprüngliche Patentansprüche. Sprich, jeder Patentanspruch wird in der Beschreibung in ein, zwei Absätzen nochmals mit seinen Merkmalen und den damit verbundenen Vorteilen abgehandelt.
Lässt man das dann in der Beschreibung einfach so stehen, obwohl es nicht mehr auf den aktuellen Anspruchssatz passt, oder verschiebt man die Erläuterung zu den entsprechenden Anspruchsmerkmalen und deren Vorteilen auch in der Beschreibung so, dass es wieder zum geänderten Anspruchssatz passt -- mit dem potentiellen Nachteil, dass es für den Prüfer schwierig wird nachzuvollziehen, ob der ursprüngliche Offenbarungsumfang nicht geändert wurde?
Danke schonmal für Meinungen,
Grüße Kurt
Weiterhin angenommen, die Beschreibung orientiere sich sehr eng an den Inhalten und an der Reihenfolge der ursprüngliche Patentansprüche. Sprich, jeder Patentanspruch wird in der Beschreibung in ein, zwei Absätzen nochmals mit seinen Merkmalen und den damit verbundenen Vorteilen abgehandelt.
Lässt man das dann in der Beschreibung einfach so stehen, obwohl es nicht mehr auf den aktuellen Anspruchssatz passt, oder verschiebt man die Erläuterung zu den entsprechenden Anspruchsmerkmalen und deren Vorteilen auch in der Beschreibung so, dass es wieder zum geänderten Anspruchssatz passt -- mit dem potentiellen Nachteil, dass es für den Prüfer schwierig wird nachzuvollziehen, ob der ursprüngliche Offenbarungsumfang nicht geändert wurde?
Danke schonmal für Meinungen,
Grüße Kurt