Provozierende Frage: was muss mir als PA eigentlich passieren, dass mich die BU als berufsunfähig ansieht. Die könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass ich, solange ich klar denken kann und ein Diktiergerät halten kann, auch arbeiten kann. Und wenn ich nicht mehr klar denken kann (z.B. Schlaganfall, Demenz o.ä.), gelte ich wohl eher als Pflegefall und bräuchte eine Pflegeversicherung.
Oder ist das zu pessimistisch ?
Meines Erachtens ist das zu pessimistisch. Wenn Du mal einen inoperablen Bandscheibenschaden hast, weder sitzen noch liegen kannst und mit Schmerzmitteln vollgedröhnt bist, kannst Du zwar theoretisch noch ein Diktiergerät bedienen und Akten lesen, aber langfristig ist das ja so nicht machbar : man sollte hier nicht eine kurzfristige Krankheit mit einem dauerhaften Leiden verwechseln. Es ist klar, dass es zwischen totaler BU und voller Tauglichkeit ein Kontinuum gibt (die Sozialgesetze nehmen das nicht richtig zur Kenntnis), aber was kurzfristig (für ein paar Monate) geht (z.B. sich die Akten nach Hause bringen zu lassen, auf Mandantenbesuche zu verzichten, einen Kollegen ins Patentamt schicken ....), geht dauerhaft nur selten. Und welcher Mandant lässt sich schon gerne von einem offensichtlich Berufsunfähigen vertreten ?