Allg. Berufserfahrung Patentprüfer, DPMA

Patentus

SILBER - Mitglied
Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob die in § 26 PatG geforderte 5jährige Berufserfahrung für Patentprüfer auch durch Tätigkeiten als Patentingenieur in Industriepatentabteilungen/ als Kandidat/ als Patentanwalt erfüllt wird? Habt Ihr da mal etwas gehört?


Vielen Dank!
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Hallo Patentus,

während die Patentanwaltsordnung von "praktisch technischer Tätigkeit" spricht (§6), heißt es in §26 des Patentgesetzes, dass man fünf Jahre "im Bereich der Naturwissenschaften oder Technik" beruflich tätig sein musste. Letzteres ist nach meiner Auffasung weiter auszulegen, dürfte also auch die von Dir genannten Tätigkeiten umfassen. Klarheit bringt hier eine Anfrage beim Amt.

Kugelblitz
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
ich wollte mich erkundigen, ob die in § 26 PatG geforderte 5jährige Berufserfahrung für Patentprüfer auch durch Tätigkeiten ... als Kandidat ...erfüllt wird?
Ich kenne einen Fall, in dem ein Kandidat nach Promotion (ca. 3 Jahre) und Ablegen der Patentassessorenprüfung als Prüfer ins DPMA gewechselt ist. Da scheint die Berufserfahrung jedenfalls ausgereicht zu haben.

Allgemein habe ich den Eindruck, dass die Soll-Regelung der 5 Jahre ("... in der Regel ...") gerade in Phasen, in denen die Wirtschaft gut läuft und kein großer Bewerberüberschuss am DPMA zu verzeichnen ist, eher flexibel gehandhabt wird.
 
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