Was könnte das denn für einen Zweck haben? Der Markeninhaber ist doch bekannt. Oder soll etwa auch nicht angegeben werden, auf welche Marke sich die Berechtigungsanfrage stützt?Alex:jura schrieb:Kann dies [...] auch anonym über eine Kanzlei erfolgen?
Dann ist das aber eher eine Berechtigungsanfrage aus dem Urheberrecht, nicht aus der Bildmarke, wenn slebst auf die Marke gar nicht hingewiesen werden soll.Alex:jura schrieb:Es soll rein informativ sein, da die Bildschöpfung von einem Graphiker erworben wurde, jedoch es ja sein könnte, dass dieser das Bild abgekupfert hat.
Noch soll nicht auf die Marke hingewiesen werden.
Dem stimme ich zu. Auch ich würde eine solche "Berechtigungsanfrage" unbeantwortet lassen oder zumindest nachfragen, wer dies aus welchem Grunde (ältere Marke, bestehende Urheberrechte o.ä.) wissen möchte. Da könnte ja jeder kommen ;-).EK schrieb:Wenn ich eine Berechtigungsanfrage eine unbeteiligten Dritten erhalten würde, dann würde ich darauf nicht reagieren (keine Ansprüche des Absenders, kein Handlungsbedarf).