Berechtigungsanfrage

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

jemand verwendet eine Bildmarke. Es soll eine Berechtigungsanfrage bei dieser Person initiiert werden.
Kann dies jeder bzw. kann dies auch anonym über eine Kanzlei erfolgen?

Gruß
Alex
 

EK

*** KT-HERO ***
Wenn ich eine Berechtigungsanfrage eine unbeteiligten Dritten erhalten würde, dann würde ich darauf nicht reagieren (keine Ansprüche des Absenders, kein Handlungsbedarf).
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Kann dies [...] auch anonym über eine Kanzlei erfolgen?
Was könnte das denn für einen Zweck haben? Der Markeninhaber ist doch bekannt. Oder soll etwa auch nicht angegeben werden, auf welche Marke sich die Berechtigungsanfrage stützt?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Es soll rein informativ sein, da die Bildschöpfung von einem Graphiker erworben wurde, jedoch es ja sein könnte, dass dieser das Bild abgekupfert hat.
Noch soll nicht auf die Marke hingewiesen werden.
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Alex:jura schrieb:
Es soll rein informativ sein, da die Bildschöpfung von einem Graphiker erworben wurde, jedoch es ja sein könnte, dass dieser das Bild abgekupfert hat.
Noch soll nicht auf die Marke hingewiesen werden.
Dann ist das aber eher eine Berechtigungsanfrage aus dem Urheberrecht, nicht aus der Bildmarke, wenn slebst auf die Marke gar nicht hingewiesen werden soll.
 

pak

*** KT-HERO ***
EK schrieb:
Wenn ich eine Berechtigungsanfrage eine unbeteiligten Dritten erhalten würde, dann würde ich darauf nicht reagieren (keine Ansprüche des Absenders, kein Handlungsbedarf).
Dem stimme ich zu. Auch ich würde eine solche "Berechtigungsanfrage" unbeantwortet lassen oder zumindest nachfragen, wer dies aus welchem Grunde (ältere Marke, bestehende Urheberrechte o.ä.) wissen möchte. Da könnte ja jeder kommen ;-).

Aber vielleicht kann man es ja mal versuchen ...
 
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