olafnielsen
Schreiber
Liebe Kollegen,
eine Internetseite bietet weltweit kostenlos unter einer durchaus markenfähigen Domain bzw Kennzeichen ohne Altersverification/Registrierung das Einstellen und Abrufen pornographischer Inhalte an, wobei der Anbieter nicht ermittelbar ist. Konkret: es existiert kein Impressum und nur ein anonymisierter WHOIS Eintrag.
Man könnte nun fragen:
Olaf
eine Internetseite bietet weltweit kostenlos unter einer durchaus markenfähigen Domain bzw Kennzeichen ohne Altersverification/Registrierung das Einstellen und Abrufen pornographischer Inhalte an, wobei der Anbieter nicht ermittelbar ist. Konkret: es existiert kein Impressum und nur ein anonymisierter WHOIS Eintrag.
Man könnte nun fragen:
- Kann eine Benutzungsmarke entstehen, wenn - wie hier vorliegend - kein Unternehmen ermittelbar ist, da es sich versteckt. Stichwort "Herkunftsfunktion". Oder reicht es schon, wenn man das Kennzeichen erkennt ohne dass es objektiv einem Unternehmen zuordbar ist?
- Pornographie ohne Altersverifikation ist in manchen Ländern, zb DE, verboten. Kann durch eine gesetzlich verbotene Benutzung in den Verbotsstaaten eine Benutzungsmarke entstehen? Merke: Nicht die Marke verstößt gegen die guten Sitten, sondern die Dienstleistung (also nicht nach §8 II Nr 5 oder 9 MarkenG)!
- Wenn 1) und 2) gleichzeitig erfüllt - ändert sich was?
Olaf