Nun ist mir mal wieder eine bahnbrechende Entscheidung des BPatG vom 7. Senat untergekommen.
7 W (pat) 61/04
Demnach ist ein Einspruch, der nur auf einen Teil der Ansprüche gerichtet ist, auch nur im Umfang des Angriffs zu prüfen. Eine Prüfung der restlichen Ansprüche verbiete der Antragsgrundsatz. Die gleiche Meinung vertritt auch Schulte (7.Auflage) in §59 Rn177.
Wo bleibt denn da der Amtsermittlungsgrundsatz? Meines Erachtens handelt es sich beim Einspruchsverfahren immer noch um das "Eintragungsverfahren" mit großem öffentlichem Interesse, so dass nicht sehenden Auges ein ungültiges Patent Einzug in das Register finden darf. Also Amtsermittlung vor Antragsgrundsatz.
Der 7. Senat verweist auf §99 PatG iVm § 308 ZPO. §99 gilt doch aber nur für Gerichtsverfahren und nicht für das Amt?
Werd ich langsam wirr im Kopf oder hat der 7. Senat da mal wieder ein Ei gelegt.
Was hat eurer Meinung nach nun im Einspruchsverfahren ´Vorrang:
1) Amtsermittlung (auch über das Beantragte hinaus) oder strenge Antragsbindung?
2) Gilt dies auch im Einspruchsbeschwerdeverfahren?
7 W (pat) 61/04
Demnach ist ein Einspruch, der nur auf einen Teil der Ansprüche gerichtet ist, auch nur im Umfang des Angriffs zu prüfen. Eine Prüfung der restlichen Ansprüche verbiete der Antragsgrundsatz. Die gleiche Meinung vertritt auch Schulte (7.Auflage) in §59 Rn177.
Wo bleibt denn da der Amtsermittlungsgrundsatz? Meines Erachtens handelt es sich beim Einspruchsverfahren immer noch um das "Eintragungsverfahren" mit großem öffentlichem Interesse, so dass nicht sehenden Auges ein ungültiges Patent Einzug in das Register finden darf. Also Amtsermittlung vor Antragsgrundsatz.
Der 7. Senat verweist auf §99 PatG iVm § 308 ZPO. §99 gilt doch aber nur für Gerichtsverfahren und nicht für das Amt?
Werd ich langsam wirr im Kopf oder hat der 7. Senat da mal wieder ein Ei gelegt.
Was hat eurer Meinung nach nun im Einspruchsverfahren ´Vorrang:
1) Amtsermittlung (auch über das Beantragte hinaus) oder strenge Antragsbindung?
2) Gilt dies auch im Einspruchsbeschwerdeverfahren?