Bedarf an bulgarischer Rechtsassessorin

B

Burgas

Guest
Ich möchte eine Frage für eine bulgarische Kollegin ins Forum stellen:

Wie hoch schätzen Sie den Bedarf an einer bulgarischen Rechtsassessorin, die ggf. nach EU-Recht eine Anwaltszulassung bekommen kann, im deutschen Raum?

Die Kollegin kann nebenher auch fließend russisch und ist mit den Gepflogenheiten des Rechtssystems im Osten wohlvertraut.

Übersetzungen in die Muttersprache stellen für sie kein Problem dar.

Für anonyme Rückfragen innerhalb der eigenen Kanzlei wäre ich dankbar.

Mit besten kollegialen Grüßen

Burgas
 
B

Bioklempner

Guest
Hallo,

wenn die bulgarische Rechtsassessorin ein Studium in Elektrotechnik hätte, dann wäre es sicherlich kein Problem, eine Kandidatenstelle zu finden.
 
P

PA

Guest
verehrte Kollegin,

ich bin der Ansicht, dass dieses Forum nicht der richtige Platz ist, um über Rechtsassessoren zu diskutieren, noch dazu im Fachforum.

Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: der Bedarf dürfte gegen Null streben, zumindest in der IP Community, da der "Ostbedarf" von zwei deutschen Kanzleien nahezu vollständig abgedeckt wird.

Dort wo "Rechtsassessoren" eine Möglichkeit hätten, dh Marken und Verträge braucht man in-house in PA Kanzleien niemanden mit dieser Qualifikation (Stichwort: MMA, PMMA und Verträge lieber gleich mit den lokalen Ost-Dependancen von Großkanzleien).

Mit einer technischen Ausbilding sähe das nun wieder etwas anders aus...
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Hallo Herr oder Frau Burgas,

bei einer Rechtsaccessorin gehe ich davon aus, dass diese eine juristische Ausbildung hat, also als Rechtsanwältin zugelassen werden könnte. Dann hätte Ihre Frage weniger etwas mit dem Patentwesen zu tun.

Hat sie technischen Hintergrund, könnte sie natürlich Übersetzungen anfertigen. Nur wenn man mal auf der Seite des Bulgarischen Patentamtes recherchiert, wird man schnell sehen, wie wenig Patente aus EP/DE in Bulgarien validiert bzw. angemeldet werden. Ich denke auch nicht, dass sich das in den nächsten Jahren ändern wird. Übersetzungen in eine andere Sprache als die Muttersprache wird sie wohl eher nicht bekommen, da unabhängig von der Kompetenz wohl viele Kollegen das Risiko fürchten, dass die Übersetzung nicht gut genug ist (was ja keiner prüfen kann), zumal gerade die Osteuropäischen Kollegen als beauftragte Inlandsvertreter bekanntlich dazu neigen, die Übersetzung selbst machen zu wollen.

Hat sie juristischen Hintergrund, kann dagegen eine Beratertätigkeit für deutsche Firmen, die in Bulgarien oder Russland tätig werden wollen durchaus möglich sein, hierbei hilft sicher auch die Zulassung.

GRuß PatFan
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Beitrag verschoben ...

Dieser Beitrag wurde vom "Fachforum" in das Forum "Alles Mögliche..." verschoben.

D. Gröbel
(Redakteur)
 
Oben