'auxiliarily requested' ?

pak

*** KT-HERO ***
Jeder kennt die Phrase "... wird hilfsweise beantragt....". Im Englischen habe ich mich dabei an einigen Entscheidungen der Beschwerdekammer orientiert, die da schreiben: "... has been auxiliarily requested ..."

Nun musste ich erschrocken feststellen, dass dies schlichtweg falsch ist, da es "auxiliary" eben nur als Adjektiv, nicht aber als Adverb gibt. Ich bin daher auf

"... is alternatively requested ..."

umgestiegen. Hat jemand einen besseren Vorschlag?

Danke für Eure Anregungen

pak
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Laut "Wörterbuch der Patent- und Markenpraxis" von Uexküll/Reich heisst es:

hilfsweise beantragen: to request in the alternative
hilfsweise beantragt: by auxiliary request
 

pak

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Laut "Wörterbuch der Patent- und Markenpraxis" von Uexküll/Reich heisst es:
hilfsweise beantragen: to request in the alternative
hilfsweise beantragt: by auxiliary request
Hallo Lysios,

habe ich auch gelesen. Wie sähe das dann im Satzzusammenhang aus?

"It is requested to .... in the alternative"
"It is requested to .... by auxiliary request" (Das klingt doppeltgemoppelt)

Die erste Alternative gefällt mir besser.

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich löse das eigentlich immer mit einer fettgedruckten Überschrift "main request" und "subsidiary/auxiliary request" für jeden einzelnen Antrag, jedenfalls wenn es sich um materiell unterschiedliche Anträge handelt und nicht bloß um den Hilfsantrag für die mündliche Verhandlung.
 

Hildchen

BRONZE - Mitglied
Wenn es sich um eine Eingabe beim EPA handelt benutzen wir immer die folgende Redewendung:

As a measure of precaution, an interviwe with the Examiner ...
 
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