Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo,
wie wirkt sich denn die in Art 4bis MMA/PMMA vorgesehene Ersetzung der nationalen Marke auf die Benutzungsschonfrist aus ?
Ich finde keine Regelung, dass mit der Ersetzung, d.h. Inanspruchnahme des Zeitrangs einer bestehenden nat. Marke bei einer Erstreckung, auch die für die nat. Marke geltende Benutzungsschonfrist gilt.
Anderenfalls wäre es für mich rechtlich äußerst bedenklich, wenn dies nicht der Fall sein sollte.
Beispiel:
Ich habe 1997 in DE eine Marke eingetragen bekommen, 2008 erstrecke ich aus einer identischen IR-Marke (Basis NICHT DE) auf Deutschland. Nach Art 4bis erhält meine erstreckte Marke den Zeitrang der nat. Marke aus 1997, allerdings habe ich nochmal 5 Jahre Benutzungsschonfrist, deren Start sich dann nach § 115 (2) MarkenG berechnet....
klingt mir stark rechtsmißbräuchlich und kann ggf. auch über Bösgläubigkeit angegriffen werden... aber gibt es eine direkte Auswirkung auf die BSF ???
Danke für Kommentare, Infos oder ähnliches
Ah-No Nym
wie wirkt sich denn die in Art 4bis MMA/PMMA vorgesehene Ersetzung der nationalen Marke auf die Benutzungsschonfrist aus ?
Ich finde keine Regelung, dass mit der Ersetzung, d.h. Inanspruchnahme des Zeitrangs einer bestehenden nat. Marke bei einer Erstreckung, auch die für die nat. Marke geltende Benutzungsschonfrist gilt.
Anderenfalls wäre es für mich rechtlich äußerst bedenklich, wenn dies nicht der Fall sein sollte.
Beispiel:
Ich habe 1997 in DE eine Marke eingetragen bekommen, 2008 erstrecke ich aus einer identischen IR-Marke (Basis NICHT DE) auf Deutschland. Nach Art 4bis erhält meine erstreckte Marke den Zeitrang der nat. Marke aus 1997, allerdings habe ich nochmal 5 Jahre Benutzungsschonfrist, deren Start sich dann nach § 115 (2) MarkenG berechnet....
klingt mir stark rechtsmißbräuchlich und kann ggf. auch über Bösgläubigkeit angegriffen werden... aber gibt es eine direkte Auswirkung auf die BSF ???
Danke für Kommentare, Infos oder ähnliches
Ah-No Nym