Aussicht auf Kandidatenstelle / Gehaltsverhandlung

Raney

BRONZE - Mitglied
Hallo Zusammen,

ich habe letzter Tage eine mündliche Zusage für eine Kandidatur bekommen. Es ist eine sehr junge und kleine Kanzlei, bestehend aus zwei PA. Nach einem kurzen Vorstellungsgespräch, wurde mir gesagt dass ich der letzte sein würde der ins Team kommt. Über die Einstellung wird aber erst nach einem sehr kurzen Praktikum (paar Tage) entschieden. Da ich an der Einstellung schon stark interessiert bin, stelle ich mir nun die Frage, bezüglich des Gehalts. Habt ihr ein paar Erfahrungswerte die man als promovierter Chemiker einer Kanzlei dieser Größe nennen kann? Und wie groß könnte der Spielraum sein?

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass die Kanzlei beabsichtigt mich so schnell wie möglich als ausgebildeten PA einzustellen.

Vielen Dank im vorraus,

Raney
 

pak

*** KT-HERO ***
Raney schrieb:
.... Nach einem kurzen Vorstellungsgespräch, wurde mir gesagt dass ich der letzte sein würde der ins Team kommt. ...

... Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass die Kanzlei beabsichtigt mich so schnell wie möglich als ausgebildeten PA einzustellen...
Hallo Raney,

diese Aussagen kannst Du in der Pfeife rauchen. Zum einen wird die Kanzlei noch weitere Kandidaten/Patentanwälte ins Boot nehmen, wenn die Auftragslage dies gebietet. Zum anderen kann Dir niemand die spätere Übernahme garantieren, zumal sich die Auftragslage ja auch verschlechtern kann.

Im Moment mag die Kanzlei zwar hinter diesen Äußerungen stehen und diese auch ernst meinen, ob man sich später jedoch daran hält, wird die Zeit zeigen.

Zu dem Gehalt kann ich leider keine Hinweise geben ...

Gruß

pak
 

PA2005

BRONZE - Mitglied
Zu den Gehälten als Kandidat gibt es alte Forumsbeiträge.

Nach meiner Erinnerung (auch aus eigener Kandidatenzeit): 2000 - 3500 Euro monatlich Brutto. Bei der sehr jungen und kleinen Kanzlei wird das Gehalt wohl eher im unteren Bereich angesiedelt sein.

Bei eher geringem Gehalt evt. in Erwägung zu ziehen:
  • Umsatzbeteiligung am Bearbeitungshonorar (z.B. 10%) wobei sich diese am Anfang der Kandidatenzeit nicht bemerkbar machen wird
  • Kostenübernahme für Hagen-Studium (Studiengebühr, evt. auch Reisekosten)
Bei eher hohem Gehalt könnte man darüber nachdenken, mehr als die mindestens 26 Monate in der Kanzlei zu arbeiten (z.B. 30-36 Monate). D.h. die Meldung würde später erfolgen. Dadurch würdest Du der Kanzlei nach der Einarbeitung länger zur Verfügung stehen und zum Ende Deiner Zeit deutlich mehr als kostendeckend arbeiten. Ein Vorteil dieser Regelung: Man kann die europäische Prüfung oder einen Teil davon (z.B. A und B) noch vor bzw. zu Beginn des Amtsjahres machen, da man die dreijährige Mindestbeschäftigungsdauer erfüllt hat. Nach dem Amtsjahr wird die Arbeitsbelastung nicht geringer und das Lernen nicht einfacher. Einige meiner Kollegen hängen Jahre nach der Deutschen Prüfung noch immer an der europäischen.

Bei der letzten Variante sollte der Zeitpunkt der Meldung aber im Arbeitsvertrag unbedingt festgeschrieben sein!

Das sind nur so Ideen. Ich weiß nicht, wie gut Deine Verhandlungsposition ist und wie die Stellenlage zur Zeit ist. Sie wird bestimmt nicht besser.

Bei den Versprechen kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Es wird gerne viel versprochen. Kann ja stimmen, aber ein Verlaß darauf ist nicht. Es kommt in Deiner Situation drauf an, eine gute Ausbildung zu bekommen.
 
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