H
Hamlet
Guest
Hi...
einen Frage...
gemäß § 44 II S.4 PatAnwAPO muss dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
ein Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
beiliegen.
Heisst das, dass beispielsweise ein Kanadier, Amerikaner oder auch ein Schweizer nicht zur Prüfung zugelassen werden oder gibt es da die Möglichkeit einer Sondergenehmigung ???
In § 10 PatAnwO ist kein Nationalitätskriterium gegeben...
Danke für tips....
Hamlet
einen Frage...
gemäß § 44 II S.4 PatAnwAPO muss dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
ein Nachweis der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
beiliegen.
Heisst das, dass beispielsweise ein Kanadier, Amerikaner oder auch ein Schweizer nicht zur Prüfung zugelassen werden oder gibt es da die Möglichkeit einer Sondergenehmigung ???
In § 10 PatAnwO ist kein Nationalitätskriterium gegeben...
Danke für tips....
Hamlet