Super, vielen Dank!PAPA schrieb:Gib mal auf der Internetseite des EPA in das Suchfeld "Kalender" ein, und der erste Suchtreffer hilft Dir weiter ....
Ziehe meine Frage zurück, zumal ich gerade gelesen habe (u. a. in den Richtlinien zum Einspruchsverfahren), dass die Anhörungen im Deutschen Einspruchsverfahren nicht öffentlich sind.pak schrieb:Gibt es eigentlich auch einen entsprechenden Aushang bzgl. Einspruchsverhandlungen etc. am DPMA/BPatG, vorzugsweise im Internet ?
Ist aber eine interessante Frage ! Zugegeben, Einspruchsverfahren sind nicht-öffentlich. Sind aber eigentlich Nichtigkeitsverfahren und Beschwerdeverfahren auch nicht-öffentlich ?? (Siehe PatG § 69). Und wenn nein, gibt es da einen öffentlichen Aushang bzw Internet-Auskunft über Termine öffentlicher Verhandlungen ?pak schrieb:Ziehe meine Frage zurück, zumal ich gerade gelesen habe (u. a. in den Richtlinien zum Einspruchsverfahren), dass die Anhörungen im Deutschen Einspruchsverfahren nicht öffentlich sind.pak schrieb:Gibt es eigentlich auch einen entsprechenden Aushang bzgl. Einspruchsverhandlungen etc. am DPMA/BPatG, vorzugsweise im Internet ?