Rex
*** KT-HERO ***
Ich habe mal eine dumme Frage:
a) Kann eine ältere Patentanmeldung, bei der das Amt hinsichtlich der beschriebenen und beanspruchten Erfindung fehlende Ausführbarkeit festgestellt hat, für eine jüngere Anmeldung mit der gleichen Erfindung, die aber ausführbar beschrieben ist, neuheitsschädlich sein?
b) Könnte die jüngere Anmeldung die Prio der älteren wirksam in Anspruch nehmen?
a) Kann eine ältere Patentanmeldung, bei der das Amt hinsichtlich der beschriebenen und beanspruchten Erfindung fehlende Ausführbarkeit festgestellt hat, für eine jüngere Anmeldung mit der gleichen Erfindung, die aber ausführbar beschrieben ist, neuheitsschädlich sein?
b) Könnte die jüngere Anmeldung die Prio der älteren wirksam in Anspruch nehmen?