Ausbildungsniveau anheben?

F

Franz

Guest
Wenn das Prüfungsniveau steigen soll, sollte auch das Ausbildungsniveau steigen.

Wenn man ernsthaft darüber nachdenkt, die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern, könnte man vor allem über folgende Punkte nachdenken - nicht abschließend und als Diskussionsbasis:

Es muß eine Art Ausbilderlizenz geben. Es darf nicht einfach nur ausreichen, dass man 5 Jahre nach der Zulassung diese nicht zurückgeben musste.

Jeder Ausbilder muss nachweisen, dass er in allen relevanten Themengebieten aufgrund zahlreicher Praxisfälle eine profunde Erfahrung besitzt.

Dem Auszubildenden muß auf diese Weise garantiert werden, dass sein Ausbilder nicht nur Patentanmeldungen und Bescheiderwiderungen beherrscht, sondern sich auch in Verletzungsfällen und Markenrecht etc. etc. gut auskennt.

Kann ein einzelner Ausbilder dies nicht alles in seiner Person nachweisen - manche Patentanwälte bearbeiten nie Markenfälle, manche nie Verletzungsfälle usw. - muss er einen kompetenen Co-Ausbilder in seiner Kanzlei benennen, der die entsprechende Erfahrung nachweisen kann.

Die Befähigungsnachweise zur Ausbildung sind alle paar Jahre neu darzulegen.

Der Ausbilder muss eidesstattlich versichern, dass alle im jährlich für das DPMA anzufertigenden Ausbildungsbericht aufgeführten Fallgruppen tatsächlich bearbeitet wurden. Auf diese Weise könnte z.B. die Unsitte vermindert werden, dass Übersetzungsarbeiten als Ausarbeitung von Patentanmeldungen oder dergleichen "verkauft" werden.

Ausbilden darf generell nur, wer auch die europäische Eignungsprüfung bestanden hat.
 
U

u. n. own

Guest
Sehr nett. Resultat dieser Bemühungen: niemand darf mehr ausbilden; es wächst keine Konkurrenz mehr nach, und alle sind glücklich...;-)

(Natürlich sollte den Ausbildern mehr auf die Finger geschaut werden. Wurde hier schon oft angesprochen. Aber die obengenannte Liste ist wohl unerfüllbar.)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Bürokratie!

Das wird nicht funktionieren, da der Ausbilder die Qualifikation nachweist, jedoch nicht der Auszubildende. Wenn schon etwas gemacht werden sollte, dann doch wohl eher etwas für den Auszubildenden. Beispielsweise könnten zweimal im Jahr (zweiwöchig) Verpflichtende Veranstaltungen stattfinden, in denen in praxisnahen Beispielfällen mit anschließender Diskussion alle relevanten Gebiete durchgearbeitet werden. Dies hilft dem Kandidaten (wobei auch ruhig zukünftige EPA-Vertreter zugelassen werden sollten) und dem Ausbilder, da er dadurch einen kompetenteren "Partner" in seiner Kanzlei hat. Natürlich steht dann die Zeit nicht für Tätigkeiten vor Ort zur Verfügung.

Gruß

Alex
 
G

goertz

Guest
"Natürlich sollte den Ausbildern mehr auf die Finger geschaut werden. Wurde hier schon oft angesprochen. Aber die obengenannte Liste ist wohl unerfüllbar."

Sicher wahr - wenn jedoch das Gejammer über die unfähigen (etc) Kandidaten seitenweise ausgewalzt wird, dann darf man sicher im Gegenzug erwarten, daß die (sich beklagenden) ausbildenden PAs sich auch zur Qualitätssicherung mit solchen Kriterien beschäftigen.
Wie kann ich denn (hohe) Maßstäbe an zukünftige Mitarbeiter anlegen, wenn ich nicht bereit bin, mich damit auseinanderzusetzen, ob ich die Kriterien, die für die vernünftige Ausübung meines Berufes sowie die Ausbildung von Kandidaten erforderlich sind, überhaupt selbst erfüllen kann (bzw. sie in der Kanzlei durch die Co-Piloten erfült werden). Oder gilt hier "Quod licet Jovi non licet Bovi"?
 
P

Plempi

Guest
""Quod licet Jovi non licet Bovi"?"

Dass man im Lateinischen Juppiter groß schreibt ok, aber Kalb?

Das Problem ist sicherlich da und die diversen Ideen zu dessen Behebung sind sicherlich auch nicht schlecht. Ich sehe als größtes Hindernis aber, dass in einer Gesellschaft wie der unseren das nicht möglich ist. Die Situation in diesem Staat und am Markt wird zusehens schlechter und jeder ist damit beschäftigt sein täglich Brot zu bekommen. Jeder will Qualität aber nur zu billigst Preisen. Eine Verwirklichung der Ansätze zur guten Ausbildung und die hierfür erforderliche Zeit- und Geldinvestition ist nur möglich, wenn man nicht mit dem Konkurrenzkampf und der Globalisierung beschäftigt ist. Jeder hat während der Kandidatenzeit finanzielle Einbußen. Die hatte man aber auch schon die Jahre davor. Und es ist nur verständlich, dass jeder das schnellstmöglich abstellen und "richtig" Geld verdienen will. Und selbst nach der Ausbildung ist das oft nicht möglich aber man muss trotzdem die Kosten erwirtschaften, insbesondere mit Familie.
 
G

goertz

Guest
"Dass man im Lateinischen Juppiter groß schreibt ok, aber Kalb?"

wenn man Jupiter mit 2 "p" schreiben darf, kann es auch ein großes Kalb sein...........
 
P

Plempi

Guest
Klar, 271.000 zu 73.600.000 ist wahrlich gering bei google.

Wir nehmen Zeuss.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Dieses Gejammere über die Globalisierung kann ich nicht mehr hören. Vor allem die daraus gezogenen Schlüsse. Vielleicht liegen die finanziellen Probleme des einen oder anderen daran, dass eben nicht die Zeit und das Geld für Ausbildung aufgewendet wurde und man daher einige Mandanten verloren hat, da diese die erbrachte Qualität eben gering schätzten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Aufgrund der Frauenunterdrückung könnte man das ganze auch auf Herra umformulieren. ;)
 
G

goertz

Guest
"Wir nehmen Zeuss. "

..... und wenn man Zeus mit 2 "s" schreiben darf, kann es erst recht ein großes Kalb sein...........
 
P

Plempi

Guest
@ Alex:jura

Sicherlich treffen Ihre Aussagen in manchen Fällen zu. Ich glaube aber, dass die Industrie über Übersetzungskosten mehr jammert als eine x-beliebige Kanzlei über einen mangels Qualität verlorenen Mandanten.

Sicherlich kann ich Summen in meine Ausbildung stecken, die mich zu einem exzellent ausgebildeten Anwalt machen. Nur wieso sollte ich das tun, wenn man mich dann nicht entsprechend dafür bezahlt und ich gezwungenermassen den Markt dumpen muss, um Mandanten und Aufträge zu bekommen. Und die einzigen die wegen der Globalisierung jammern, das ist die Industrie, die das dann an die Kanzleien weitergibt.
 
N

Nick

Guest
Plempi schrieb:
Jeder will Qualität aber nur zu billigst Preisen.
Es ist gerade diese Aussage, die zur Hälfte absolut falsch und zum Teil Ursache für die ganze Misere (nicht florierende Wirtschaft) ist. Tatsächlich will (fast) jeder nur zu billigsten Preisen kaufen. Die Qualität ist dabei aber schnurzpiepegal. Es kommt nur auf die Zahl an, die unter dem Angebot steht. Das liegt unter anderem daran, dass man, um auf Qualität zu achten, mittel- oder langfristig denken müsste. Diese Fähigkeit ist aber weiten Kreisen völlig abhanden gekommen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Franz schrieb:
Wenn das Prüfungsniveau steigen soll, sollte auch das Ausbildungsniveau steigen.

Wenn man ernsthaft darüber nachdenkt, die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern, könnte man vor allem über folgende Punkte nachdenken - nicht abschließend und als Diskussionsbasis:

Es muß eine Art Ausbilderlizenz geben. Es darf nicht einfach nur ausreichen, dass man 5 Jahre nach der Zulassung diese nicht zurückgeben musste.

Jeder Ausbilder muss nachweisen, dass er in allen relevanten Themengebieten aufgrund zahlreicher Praxisfälle eine profunde Erfahrung besitzt.

Dem Auszubildenden muß auf diese Weise garantiert werden, dass sein Ausbilder nicht nur Patentanmeldungen und Bescheiderwiderungen beherrscht, sondern sich auch in Verletzungsfällen und Markenrecht etc. etc. gut auskennt.

Kann ein einzelner Ausbilder dies nicht alles in seiner Person nachweisen - manche Patentanwälte bearbeiten nie Markenfälle, manche nie Verletzungsfälle usw. - muss er einen kompetenen Co-Ausbilder in seiner Kanzlei benennen, der die entsprechende Erfahrung nachweisen kann.

Die Befähigungsnachweise zur Ausbildung sind alle paar Jahre neu darzulegen.

Der Ausbilder muss eidesstattlich versichern, dass alle im jährlich für das DPMA anzufertigenden Ausbildungsbericht aufgeführten Fallgruppen tatsächlich bearbeitet wurden. Auf diese Weise könnte z.B. die Unsitte vermindert werden, dass Übersetzungsarbeiten als Ausarbeitung von Patentanmeldungen oder dergleichen "verkauft" werden.

Ausbilden darf generell nur, wer auch die europäische Eignungsprüfung bestanden hat.
Im Wesentlichen sehr richtig. Es sollte jedoch nur ein Ausbilder pro Kandidat vorgesehen sein. Ein Kandidat sollte nicht mit mehreren Ausbildern konfrontiert werden. Dazu hat jeder Ausbilder einfach zu unterschiedliche Vorstellungen. Der Kandidat muss sich dann immer wieder neu "einschiessen". Dazu reicht die ohnehin kurze Ausbildungszeit von zwei Jahren nicht aus. Müßte sonst verlänger werden.

Das Herumreichen von Kandidaten innerhalb einer Kanzlei ist eine Unsitte und sollte unterbleiben.

Wenn ein Ausbilder ein Thema nicht anbieten kann, darf er eben nicht ausbilden bzw. der Kandidat sollte nicht zur Prüfung zugelassen werden können.
 
P

Patato

Guest
Gast schrieb:
Im Wesentlichen sehr richtig. Es sollte jedoch nur ein Ausbilder pro Kandidat vorgesehen sein. Ein Kandidat sollte nicht mit mehreren Ausbildern konfrontiert werden. Dazu hat jeder Ausbilder einfach zu unterschiedliche Vorstellungen. Der Kandidat muss sich dann immer wieder neu "einschiessen". Dazu reicht die ohnehin kurze Ausbildungszeit von zwei Jahren nicht aus. Müßte sonst verlänger werden.

Das Herumreichen von Kandidaten innerhalb einer Kanzlei ist eine Unsitte und sollte unterbleiben.

Wenn ein Ausbilder ein Thema nicht anbieten kann, darf er eben nicht ausbilden bzw. der Kandidat sollte nicht zur Prüfung zugelassen werden können.
Ich möchte da widersprechen. Ich hatte das Glück, dass sich während meiner Ausbildung drei erfahrene Kollegen um verschiedene Aspekte meiner Ausbildung gekümmert haben. Natürlich war das zuweilen sehr verwirrend - wie Du richtig feststellst, hat jeder Ausbilder unterschiedliche Vorstellungen. Aber es hat auch geholfen, meinen eigenen Stil zu finden und irgendwelche Unsitten meiner Kollegen nicht ungefragt zu übernehmen, nur weil etwas "immer schon so gemacht wurde". Und es war fachlich ungemein bereichernd, da jeder Kollege andere Erfahrungen gemacht hatte und diese weitergeben konnte. Sofern jeder der (zwei oder drei) Ausbilder seine Aufgabe ernst nimmt, ist das meines Erachtens eine Riesenchance. Ich muss allerdings zustimmen, dass zwei Jahre hierfür sehr, wenn nicht zu kurz sind.

Was ich für viel kritischer halte, ist die Unsitte, dass sich mancher formal ausgezeichnet qualifizierte Kollege ein paar Kandidaten "hält", an deren Ausbildung aber faktisch gar nicht mitwirkt. Dann hat der Kandidat zwar einen "Ausbilder", der alle genannten Qualifikationen vorweisen kann, ist aber trotzdem alleingelassen.

Ich kenne dagegen einige Kollegen, die meines Erachtens eine sehr gute Ausbildung genossen haben, weil nämlich ihr Ausbilder sie wirklich ausgebildet hat, deren Ausbilder aber nach den hier postulierten Kriterien wohl kaum hätte ausbilden dürfen. Wäre doch schade, wenn gerade solche Ausbilder bestraft würden.

Mein persönliches Fazit: Mit Vorschriften ist der verbreiteten Misere nicht beizukommen. Das muss sich in den Köpfen ändern.
 
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