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EQEer
Guest
Liebe Kollegen,
könntet Ihr mir einen Rat geben wie die dreijährige Ausbildungsdauer vor Ablegen der europäische Eignungsprüfung in der Praxis als Erfordernis für die Zulassung zur Eignungsprüfung gehandhabt wird:
Bei mir stellt sich das Problem, dass ich am 01.05.02 meine Ausbildung begonnen habe (Industrie), die Eignungsprüfung jedoch am 7./9.03.05 stattfindet, so dass mir ca. 2 Monate an der dreijährigen Ausbildungsdauer quasi "fehlen" könnten.
Ausführungsvorschriften zur Dreijahresregelung gibt es soweit ersichtlich keine.
Vielleicht könnet Ihr mir einen Tip zu dieser Problematik aus der Praxis geben?
Hierfür danke ich Euch herzlich.
Viele Grüße
EQEer
könntet Ihr mir einen Rat geben wie die dreijährige Ausbildungsdauer vor Ablegen der europäische Eignungsprüfung in der Praxis als Erfordernis für die Zulassung zur Eignungsprüfung gehandhabt wird:
Bei mir stellt sich das Problem, dass ich am 01.05.02 meine Ausbildung begonnen habe (Industrie), die Eignungsprüfung jedoch am 7./9.03.05 stattfindet, so dass mir ca. 2 Monate an der dreijährigen Ausbildungsdauer quasi "fehlen" könnten.
Ausführungsvorschriften zur Dreijahresregelung gibt es soweit ersichtlich keine.
Vielleicht könnet Ihr mir einen Tip zu dieser Problematik aus der Praxis geben?
Hierfür danke ich Euch herzlich.
Viele Grüße
EQEer