Ausbildung zum Patentanwalt als FH-Absolvent

M

Michael

Guest
Welche Wege gibt es als Dipl. Ing. FH-Absolvent Patentanwalt zu werden.

(Bewerbung beim Praesidenten, Studium in Zuerich, usw.).

Es waere wirklich super wenn ihr mir helfen koenntet und mir saemtliche Wege aufzaehlen koenntet.

Bereits jetzt vielen Dank fuer eure Unterstuetzung!
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
erster Tipp: lesen!
hier gibt es soviele Beiträge zu dem Thema und Ausbildungsinformationen (siehe Seitenleiste), dass ein erneutes diskutieren für die Teilnehmer hier ermüdend ist.

D: Erster Weg Jurastudium + 1 und 2 Staatsexamen berechtigt vor dem EPA und dem DPMA zu verteten (der eleganteste Weg; Dauer mind. 7 Jahre)
Zweiter Weg: 6 Jahre im Patentwesen arbeiten etweder als Vertreter des Unternehmens/ der Kanzlei oder in Anleitung eines zum Vertreten berechtigten dann kann die EPA Prüfung abgelegt werden. Nach fünf Jahren beim DPMA anmelden ==> nach sechs Jahren Zulassung zum zweijährigen Studium in Hagen, weiterhin 100 bearbeitete Aktenzeichen nachweisen, falls erfolgreiche EPA-Prüfung absolviert dann nach acht Jahren Prüfung vor dem DPMA, sonst nach zehn Jahren Prüfung vor dem DPMA, Gesamtdauer mind. 8 Jahre eher mehr.

CH: (bin mir nicht so sicher): EPA Vertreter werden und in einer Kanzlei als Patentanwalt arbeiten (nachfragen in der Schweiz hilft)

A: keine Ahnung: wird sich zu DE wohl nicht ganz unterscheiden

LI: ähnlich wie in der Schweiz, jedoch mit Besonderheiten ==> Frage in Vaduz stellen

Das wichtigste von Allem Spaß an Technik und Sprache, Genauigkeit beim Lesen und Schreiben von Formulierungen

Keine $-Zeichen in den Augen haben

Gruß

Alex
 
G

GAST_DELETE

Guest
§172 PatAnwO.

Also mach erst mal 6 Jahre Arbeit auf dem Patentwesen, dann die Europäische Prüfung und schon nach 8 Jahren darfst Du Dich dann zum Patentassessor prüfen lassen.

Großer Vorteil, Du darfst gleich als Patentanwalt zugelassen werden, ohne das 1/2 Jahr Arbeit bei einem Patentanwalt.
 

EK

*** KT-HERO ***
Michael schrieb:
Welche Wege gibt es als Dipl. Ing. FH-Absolvent Patentanwalt zu werden.
Wenn es um den "Titel" geht: In der Schweiz ein Büro eröffnen und ein Schild "Patentanwalt" an die Tür hängen.

Wenn es um eine Zulassung als dt. PA geht: Mit viel Ausdauer den "langen Marsch" antreten ... (siehe vorherige Antworten).
 
G

GAST_DELETE

Guest
Soll das heißen, dass die Bezeichnung "Patentanwalt" nicht geschützt ist? Und wie heißen dann die, welche vor dem Schweizer Patentamt vertreten dürfen?
 
A

anonymer CH Anwalt

Guest
@gast

die heißen Patent- oder/und Markenanwalt. Es ist richtig, dass diese Bezeichnungen in CH nicht geschützt sind. Jeder x-beliebige mit Wohn/Geschäftssitz in CH darf Dritte vor dem iGE "vertreten".

Eine Ausbildung gibt es natürlich auch nicht.
 
V

Vico Torriani

Guest
Jeder x-beliebige mit Wohn/Geschäftssitz in CH darf Dritte vor dem iGE "vertreten". Eine Ausbildung gibt es natürlich auch nicht.
@anonymer CH Anwalt
Ist das jetzt gut oder schlecht? Wie sieht dann die Konkurrenzsituation in der Schweiz aus? Gibt es viele »Patentanwälte«? Wie ist die Einkommenssituation?

__________________________________
im Sommer scheint Sonne, im Winter da schneits', in der Schweiz in der Schweiz in der Schweiz
 

EK

*** KT-HERO ***
Vico Torriani schrieb:
@anonymer CH Anwalt
Ist das jetzt gut oder schlecht? Wie sieht dann die Konkurrenzsituation in der Schweiz aus? Gibt es viele »Patentanwälte«? Wie ist die Einkommenssituation?
Vom Hörensagen:

  • Als Nichtschweizer hat man es in der Schweiz schwer.
  • Es gibt mittlerweile viele dt. PAe mit "Nebensitz" in der Schweiz.
Wozu das derzeit gut sein soll, hat sich mir jedoch bisher nicht erschlossen.

_Irgendwann einmal_ (wenn die Schweizer einmal ihr bereits diskutiertes Patentanwaltsgesetz wieder aus der Schublade holen und beschließen) und _möglicherweise_ (wenn die Regelung in etwa so bleibt, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen war) wird man als in der Schweiz (lang genug) "gemeldeter" "Patentanwalt" (es gibt eine Liste beim IGE) unter die Großvaterregel fallen und nach Inkrafttreten des Gesetzes _keine_ Patentanwaltsprüfung ablegen müssen, um sich in der Schweiz auch weiterhin Patentanwalt nennen zu dürfen.

Das ganze ergibt aber m. E. nur dann einen Sinn, wenn man ohnehin bereits in der Schweiz tätig ist oder vorhat, in der Schweiz ernsthaft tätig zu werden. Eine reine Prestigeadresse bringt überhaupt nichts. Die Mandanten wollen sich auch nicht in ein Gemeinschaftsbüro einer Briefkastenfirma beraten lassen, sondern erwarten (zu Recht) eine ordentliche Kanzlei.

Aus steuerlichen Gründen wäre es zu diskutieren, wenn man tatsächlich Umsätze in der Schweiz generiert.

Bin auf weitere Aussagen gespannt.
 
R

Robby

Guest
Es gibt da Steuersparmodelle. Allerdings ist das schwierig zu organisieren, um das sauber zu halten, muss die Arbeit in der Schweiz erbracht werden, ob die Umsätze aus der Schweiz oder sonstwoher kommen ist egal. Ich halte davon aber nichts, zu behaupten man wäre 150 Arbeitstage in Zug und tatsächlich sitzt man in München - ich glaube auch nicht, dass das ein auf Dauer tragfähiges Modell ist. Aber bspw. die Jahresgebührenverwaltung und ähnliche Dienstleistungen aus der Kanzlei auszugliedern und in die Schweiz legen kann sich lohnen.
 

Birgit

Vielschreiber
Hallo Michael,

Deine Frage ist zwar schon einige Tage alt, aber evtl. liest Du doch noch ab und zu die Antworten.
Es gibt ein kleines Netzwerk für Einzelkämpfer in Industriepatentabteilungen, darunter sind auch FH-Absolventen:

Dort geht es im Moment hauptsächlich um den Weg zum europäischen Patentvertreter nach §172, also für FHler 6 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in einer Kanzlei oder in einer Industriepatentabteilung.

Bei Interesse schreib mir eine PN.

Birgit
 
B

Birgit

Guest
Wat? schrieb:
Birgit schrieb:
Weg zum europäischen Patentvertreter nach §172
?!!??
Okay, der §172 gilt für die deutsche Prüfung, die mit bestandener Prüfung zum europäischen Patentvertreter und Hagenstudium nach 8 Jahren abgelegt werden kann. Ist ja schon gut. Flüchtigkeitsfehler. Mea maxima culpa.

Gruß,
Birgit
 
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