Ausbildung in der Schweiz - Gehalt?

italicus

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

als promovierter Chemiker werde ich nächste Woche in einer relativ großen Patentanwaltskanzlei in der Schweiz ein Vorstellungsgespräch haben. Nachdem ich alte Beiträge zur (nicht vorhandenen) Ausbildung in der schweiz gelesen habe, würde ich euch fragen, ob jemand von euch weiß, wieviel man in der Schweiz als Kandidat verlangen kann. Ich würde 60000-65000 CHF brutto schätzen.

Vielen Dank!
 

corvinus

SILBER - Mitglied
Nachdem Sie die Beiträge gelesen haben verstehe ich nicht, wieso Sie der Ansicht sind, daß Sie in der Schweiz ein "Kandidat" sein sollen.

Als Patentsachbearbeiter ist Ihr gepostetes Gehalt eher niedrig, da können Sie auch gleich eine anständige Ausbildung in Deutschland mit einem richtigen Abschluß anvisieren; Gehälter in seriösen Kanzleien sind (auf EUR Basisi) mindestens gleich hoch, wenn nicht höher.

Für die schweizer Leser: ich habe lange Jahre in der Schweiz gelebt und habe viele schweizer Mandanten, die von den schweizer sogenannten "Patentanwälten" eher enttäuscht waren und eine anständige Betreuung suchen. NB: auch die Zulassung vor dem EPA ergibt dort keine besseren Ergebnisse in der Betreuung (wie denn auch, mit Anwalt hat das Rumgedödele vor dem EPA auch gar nichts zu tun)
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Sollte nicht das Schweizer Volk einen Aufstand diesbezüglich gegen seine Regentschaft proben, was bei diesem für das allgemeine Volk doch eher uninteressanten Thema eher unwahrscheinlich ist, wird es in ein paar Wochen in der Schweiz so etwas wie "Kandidaten" geben.
 

italicus

BRONZE - Mitglied
Vielen Dank für die Antworten

Nur nebenbei: Ich habe verstanden, dass es in der Schweiz keine Kandidaten im deutschen Sinn gibt. Wie heißen dann alle Kanzleimitarbeiter, die eine Zulassungsprüfung beim EPA anstreben? Nennt man sie wirklich Patentsachbearbeiter?
 

corvinus

SILBER - Mitglied
Namen sind Schall und Rauch, sofern nicht gesetzlich geregelt; Im neuen CH- PatanwGesetz ist so etwas wie "Kandidat" mW nicht im Detail geregelt.

Ansonsten:gilt: name it like you want: Patentingenieur, Patentreferent, Patentsachbearbeiter, meinetwegen Patentanwaltsbewerber oder aber auch Patentsklave etc.

Wichtig ist doch bloß, dass am Ende ein anerkannter Titel steht.

(ich weiß natürlich auch, dass die bei Juristen übliche Unsitte sich während des Studiums Visitenkarten mit dem aparten Zusatz stud.iur. zuzulegen, mittlerweile in die Natur- und Ingenieurswisenschaften überschwappt. Als "Kandidat" hat man aber doch meistens schon einen richtigen Abschluß, also Diplom bzw. Dr.; oder muß man hinfort sein als Bachelor getarntes Vordiplom verschönern?
 
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