Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
angenommen, das begehrte Patent soll (antragsgemäß mit zweigeteiltem Hauptanspruch) erteilt werden, wobei der Prüfer aber ein Merkmal, welches der Anmelder im kennzeichnenden Teil haben wollte, in den Oberbegriff verschieben will.
Sind mit einer solchen geänderten Aufteilung in Oberbegriff und kennzeichnenden Teil theoretisch [wohl nein] oder praktisch [?] irgendwelche Nachteile bezüglich des Schutzbereichs, oder sonstige absehbare Gefahren verbunden?
angenommen, das begehrte Patent soll (antragsgemäß mit zweigeteiltem Hauptanspruch) erteilt werden, wobei der Prüfer aber ein Merkmal, welches der Anmelder im kennzeichnenden Teil haben wollte, in den Oberbegriff verschieben will.
Sind mit einer solchen geänderten Aufteilung in Oberbegriff und kennzeichnenden Teil theoretisch [wohl nein] oder praktisch [?] irgendwelche Nachteile bezüglich des Schutzbereichs, oder sonstige absehbare Gefahren verbunden?
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