EQE Artikel 11 (2) VEP - Neue Zulassungsbedingungen zur europäischen Eignungsprüfung

Elmar

BRONZE - Mitglied
Hi

Nach den neuen VEP Zulassungsbedingungen des EPA ist nunmehr ein 80% technischer Anteil am Studium verlangt. Dies solle aber für ein Studium gelten, das auf 3 Jahre Vollzeit ausgeklegt ist.

Davon sind u.a. die Wirtschaftsingenieure unter uns betroffen. Wenn jedoch von einem 10 Semester (=5 Jahre) Regelstudienzeit-Studium ausgegangen wird und dann der vom DPMA geforderte 50% Anteil ("überwiegend technisch" - wir hatten das im Forum schon ausführlich diskutiert) berücksichtigt wird, kommt man meines Erachtens auf über 80% der 3 Jahre (80% von 3 Jahren = 2,4 Jahre; 50% von 5 Jahren = 2,5), womit alle, dies es vor dem DPMA betrifft, innerhalb der Forderungen für die Zulassung zur Europäischen Eignungsprüfung liegen.

Hat jemand in dieser Sache schon Erfahrungen gemacht?
Wenn betriffts?

Gruß
Elmar
 

PhD

SILBER - Mitglied
Art. 11 (2) fordert:

(a) der Abschluss muss in einem mindestens 3jährigen Vollzeitstudium erworben sein.

(b) mindestens 80% der zur Erlangung dieses Abschlusses absolvierten Kursstunden müssen natur- oder ingenieurswissenschaftlichen Fächern gewidment sein.

Zu a: ein WI-Studium dauert länger als 3 Jahre Vollzeit. Bedingung erfüllt.

zu b: die zur Erlangung des WI-Abschlussed absolvierten Kursstunden sind, nach Ausführung des TE, nur zu 50% natur- oder ingenieuswissenschaftlich. Bedingung nicht erfüllt.

Eine Regelung Studienzeit x technischer Anteil = mindestens 2,4 Jahre kann ich da nicht sehen. Außerdem müssen 80% der zur Erlangung des WI -Abschlusses absolvierten Kursstunden natur- oder ingenieurswissenschaftlich sein. Wenn man also 10 Semester für den WI braucht, so müssen hiervon[b/] 80% natur- oder ingenieurswissenschaftlich sein.

Wünsche allen Glück, die davon betroffen sind. Allerdings würde es mich wundern, wenn das EPA sich auf eine Diskussion Anteil x Dauer = mind. 2,4 Jahre einlässt. Mir wurde z.B. der zugang zur EQE verwehrt, weil an den 3 Jahren Praktikum 5 Tage gefehlt haben (die ich locker an Überstunden hatte).
 

mad_muc

SILBER - Mitglied
Na da musste ich aber jetzt schon lange suchen?. bei mir steht das nämlich nicht in (dem sehr langen) Artikel sondern in der _Regel_ 11 der ABVEP?. ;) mfg, mm
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
heisst das, ein teilnehmer von 2009 und früher könnte 2010 evtl. nicht mehr zugelassen werden? wäre ja heftig!

oder gilt: einmal zugelassen, immer zugelassen? das geht aber aus den VEP/ABVEP m.e. nicht hervor.

PO
 
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