Guten Tag,
ich stolpere gerade über einen Halbsatz in der Broschüre des EPA über das Londoner Abkommen:
"Gemäß Artikel 1 des Übereinkommens verzichtet jeder Staat, der Deutsch, Englisch oder Französisch als Amtssprache hat, auf Übersetzungserfordernisse... Diese Staaten verzichten auf eine Übersetzung der Beschreibung und der Zeichnungslegende in ihre Landessprache, WENN DIESE NICHT DIE SPRACHE DES
VERFAHRENS VOR DEM EUROPÄISCHEN PATENTAMT IST."
Beispiel: Verfahrenssprache Englisch, deutsche Übersetzung in DE erfoderlich.
Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen lautet Artikel 1(1) des Abkommens:
"Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens, der eine Amtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts gemein hat, verzichtet auf die in Artikel 65 Absatz 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen
Übersetzungserfordernisse."
Das heißt für mich durch Verzicht auf Art. 65(1) EPÜ: Keine deutsche Übersetzung in DE erforderlich.
Gibt es zusätzlich zum Abkommen also noch Bestimmungen, die mir nicht bekannt sind?
Für Hilfestellung wie immer sehr dankbar ist
Kask
ich stolpere gerade über einen Halbsatz in der Broschüre des EPA über das Londoner Abkommen:
"Gemäß Artikel 1 des Übereinkommens verzichtet jeder Staat, der Deutsch, Englisch oder Französisch als Amtssprache hat, auf Übersetzungserfordernisse... Diese Staaten verzichten auf eine Übersetzung der Beschreibung und der Zeichnungslegende in ihre Landessprache, WENN DIESE NICHT DIE SPRACHE DES
VERFAHRENS VOR DEM EUROPÄISCHEN PATENTAMT IST."
Beispiel: Verfahrenssprache Englisch, deutsche Übersetzung in DE erfoderlich.
Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen lautet Artikel 1(1) des Abkommens:
"Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens, der eine Amtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts gemein hat, verzichtet auf die in Artikel 65 Absatz 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen
Übersetzungserfordernisse."
Das heißt für mich durch Verzicht auf Art. 65(1) EPÜ: Keine deutsche Übersetzung in DE erforderlich.
Gibt es zusätzlich zum Abkommen also noch Bestimmungen, die mir nicht bekannt sind?
Für Hilfestellung wie immer sehr dankbar ist
Kask