Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Bzgl. Verbot der Doppelpatentierung nach Art II § 8 IntPatÜG:
ich glaube, mich erinnern erinnern zu können, dass es für den Eintritt der Folgen des Art II § 8 IntPatÜG ausreicht, dass DE zum Zeitpunkt der Erteilung des EP-Patents wirksam benannt ist und es unwesentlich ist, ob das Patent dann in DE tatsächlich wirksam nationalisiert wird...
stimmt das und wenn ja, wo find ich die Infos....
Danke im Voraus
Ah-No Nym
ich glaube, mich erinnern erinnern zu können, dass es für den Eintritt der Folgen des Art II § 8 IntPatÜG ausreicht, dass DE zum Zeitpunkt der Erteilung des EP-Patents wirksam benannt ist und es unwesentlich ist, ob das Patent dann in DE tatsächlich wirksam nationalisiert wird...
stimmt das und wenn ja, wo find ich die Infos....
Danke im Voraus
Ah-No Nym