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gast2000
Guest
Das stimmt natürlich. Ich hätte auch ziemliche Bedenken, wenn ein RA ohne spezielle Erfahrung sich auf das Gebiet der Beratung im Patentrecht bewegen würde; selbst wenn er das offiziell darf.Idi Amin schrieb:Was bleibt also als Erkenntnis? Schuster, bleib bei Deinen Leisten!
Aber bei den Voraussetzungen vergleichen wir Äpfel mit Birnen. Sehen wir es mal so: Man kann sich nur dann als RA niederlassen, wenn man das 2. juristische Staatsexamen hat, sprich: ein abgeschlossenes Jurastudium. Um PA zu werden, brauchst Du ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium und dann noch die Kandidatenausbildung. Über deren juristische Qualitäten (sprich: Hagen) kann ein RA wahrscheinlich nur müde lächeln (auch wenn er nicht alles aus dem Effeff beherrscht, kann er sich rasch einarbeiten). Die patentrechtliche Spezialausbildung ist natürlich etwas, wo es für die Juristen kein Äquivalent gibt.
Dennoch kann ich nicht den Schluss ziehen, dass PAs per se höher qualifiziert sein sollen.