Arbeitsmarkt für Juristen

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gast2000

Guest
Idi Amin schrieb:
Was bleibt also als Erkenntnis? Schuster, bleib bei Deinen Leisten!
Das stimmt natürlich. Ich hätte auch ziemliche Bedenken, wenn ein RA ohne spezielle Erfahrung sich auf das Gebiet der Beratung im Patentrecht bewegen würde; selbst wenn er das offiziell darf.

Aber bei den Voraussetzungen vergleichen wir Äpfel mit Birnen. Sehen wir es mal so: Man kann sich nur dann als RA niederlassen, wenn man das 2. juristische Staatsexamen hat, sprich: ein abgeschlossenes Jurastudium. Um PA zu werden, brauchst Du ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium und dann noch die Kandidatenausbildung. Über deren juristische Qualitäten (sprich: Hagen) kann ein RA wahrscheinlich nur müde lächeln (auch wenn er nicht alles aus dem Effeff beherrscht, kann er sich rasch einarbeiten). Die patentrechtliche Spezialausbildung ist natürlich etwas, wo es für die Juristen kein Äquivalent gibt.

Dennoch kann ich nicht den Schluss ziehen, dass PAs per se höher qualifiziert sein sollen.
 
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gastII

Guest
Idi Amin schrieb:
Jedenfalls bezweifle ich, dass ein RA außerhalb seiner Ausbildung gut beraten kann.
Machen wir uns doch nichts vor, was Rechtskenntnisse betrifft, liegt beim PA wesentlich mehr außerhalb seiner Ausbildung als beim RA. Gewerblicher Rechtsschutz ist zwar ein äußerst lukratives juristisches Feld, stellt aber nur einen winzigen Bruchteil der Juristerei dar.


Er hat zwar zeitlich betrachtet mehr generelle Erfahrung mit Rechtsfindung. Aber auch er wird stets nur in Kommentaren blättern können, bis er fündig wird. Im praktischen Patentrecht wird er aber ganz schnell abschmieren.
Was ist denn praktisches Patentrecht? Die meisten RAs halten sich aus Patentsachen in erster Linie raus, weil sie es mit der technischen Seite nicht so haben. Ich kenne jedoch auch einige RAs, die stehen Ihren PA-Kollegen auch in dieser Hinsicht in absolut nichts nach.

Nahezu genauso im Markenrecht. Da hingegen ist der PA explizit ausgebildet.
Dies stimmt nur, was die Ausbildung im Markenrecht im Rahmen des Jurastudiums betrifft. Es gibt mittlerweile wahrscheinlich mehr RAs als PAs, die sich sehr gut in Markensachen auskennen.

Was bleibt also als Erkenntnis? Schuster, bleib bei Deinen Leisten!
Beide Seiten, RA und PA sollten sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Ein frisch ausgebildeter PA blättert genauso oft im Kommentar wie ein frisch zugelassener RA.
 
A

anonyme PAs

Guest
tja, da scheint's ja von beiden Seiten Minderwertigkeitskomplexe zu geben. so gehen dann wohl Verteilungskämpfe los....

Ich war mal in einer "gemischten" Kanzlei (aus guten Gründen zB in FR gesetzlich verboten) und bin auch familiär mit so Juristenheinis vorgeprägt.

Meine Erfahrung: rumgockeln tun zumeist Juristen, klar, ist auch Bestandteil der Ausbildung verglichen mit den eher introvertierten Ingenieuren oder Natwissenschaftlern, aber am besten ist im Bereich Gew Rechtsschutz die kanzleimäßige Trennung, um wirklich Spezialisten extern einzukaufen, wenn man Sie wirklich braucht und zwar von beiden Seiten.

Thema Markenrecht: meine unmaßgebliche Erfahrung (12 Jahre) lehrt mich, dass Schwarzkittel (beliebter Ausdruck meines Richters am BPatG) seitenweise labern und virtuos beckonline nutzen, um allen zu zeigen, dass sie die Rudimente einer Computernutzung beherrschen (copy-paste) während sich einige Blaukittel dem anzunähern versuchen aber trotzdem zumeist alles auf die Spur bringen in klaren und einfachen Worten . Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man die meisten Markenbescheide mit 2 bis max drei Seiten abbacken kann und dann sollte gut sein. Ausnahmen gibts immer. Rechtsprechung kennt nämlich der Prüfer oder der Richter auch und so doof wie angenommen wird sind die auch nicht.
 
P

Plempi

Guest
@ corvinus

"... einer meiner (ingenieur)partner meint übrigens, dass man das Patentgeschäft nur Ingenieuren überlassen sollte, weil es ursprünglich aus dem Bereich auch kommt; Chemiker braucht man halt wegen Stoffschutz und so, der Rest sei überflüssig und deshalb gäbe es auch so viele verklemmte Kollegen, die sich ach so wichtig nehmen und auf Formalzeugs wie Unis, Abschlüsse, Titel etc unendlich viel Wert legen ..."


Damit wir uns auch alle richtig verstehen:
Die erste Patentschrift DE 1 aus dem Jahre 1877 ist auf dem Gebiet der Chemie. Also immer schön bei der Sache bzw. auf dem Teppich (vgl. DE 2) bleiben.
 
W

Wilhelm Hans Tor III

Guest
Hallo,

um zum Anfang der Diskussion zurückzukommen:
Ich arbeite in der Industrie und bekomme zahlreiche
Angebote von Einzelkämpfern, die Anmeldungen für
Eur 1200.- anbieten (Kollegenarbeit)

Nun gibt es eben einen Preisrahmen, den auch
großen Kanzleien nicht überschreiten dürfen, wenn
sie einen großen Mandanten nicht verlieren wollen.

Da haben sich die PAe durch massenhaftes Ausbilden
selbst die Preise kaputt gemacht....

Willi.
 
T

thorgal

Guest
tja, wie wahr, aber im ernst, würden Sie einem Einzelkämpfer mehr als Kollegenarbeit geben?

Was passiert, wenn der Einzelkämpfer mit Vollvertretung gegen einen Baum knallt?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass für solide qualitativ sehr gute Arbeit immer noch anständige, also nicht überhöhte, Preise gezahlt werden, gerade auch von der Industrie, wenn es um Vollvertretung und va die Rundumbetreuung (Verträge, Gutachten va) geht. Aber: sie brauchen schon mehrere Anwälte, um so etwas glaubhaft vertreten zu können und auch in diesen Firmen sitzen Controller, die ihre Preise hinterfragen.

Anmeldungen erstellen ist bei diesen Mandaten eher nur ein wenn auch sehr wichtiger Nebenaspekt.

Bei Kollegenarbeit ist der Preiskampf ruinös, da sind die älteren "Megaausbildungskollegen" schuld, aber die haben das nicht auszubaden.
 
D

Dr. No

Guest
Bei Kollegenarbeit ist der Preiskampf ruinös, da sind die älteren "Megaausbildungskollegen" schuld, aber die haben das nicht auszubaden.
Erstreckt sich diese Situation auf alle Gebiete oder können Unterschiede ausgemacht werden?
 
T

thorgal

Guest
@Dr No

nicht auf alle, hard-core E-technik, Teile der Chemie und komplexer Maschbau sind nicht so hart davon betroffen. Pharma fast gar nicht.

BioTech ist unserer Erfahrung nach schwer getroffen, außer es geht in Richtug Pharma.

Mit Ausnahme BioTech: je mehr Standard desto härter der Preiskampf, je komplexer und spezialisierter dest weniger Konkurrenz
 
G

Gast 2

Guest
Alles klar Jungs, wieder das übliche rumgeprotze...

Um wieder zum Thema zu kommen: Bei Juristen ist das Problem, dass eine Institution (nämlich die Uni) fertige Juristen auf den Arbeitsmarkt wirft, die mit diesem nichts zu tun hat. Bei PAs braucht man erstmal eine Kanzlei, die einen nimmt. Und da man diese Kanzlei ja was kostet, muss für einen auch Arbeit da sein.

Somit ergibt sich (wenn auch mit einer ziemlichen Hysterese) eine Rückkopplungsschleife, so dass irgendwann mal die Anfängerzahlen auch zurückgehen werden. Dieses ist ja gerade bei Juristen nicht der Fall. Es ist deshalb interessant, dass der DAV ja ein Pflichtreferendariat zur Zulassungsvoraussetzung bei Juristen machen will - und somit in gewisser Weise das PA-System übernehmen.

Es sei noch angemerkt, dass z.Zt die Anmeldungszahlen beim EPA mit 5-8% pro Jahr wachsen. Irgendjemand muss diese Akten ja auch bearbeiten. Somit ist eine gewisse Steigerung der Anwaltszahlen erstmal nicht so das Problem.
 
A

Anti-Gas-T

Guest
gast 2 schrieb:
Juristen nicht der Fall. Es ist deshalb interessant, dass der DAV ja ein Pflichtreferendariat zur Zulassungsvoraussetzung bei Juristen machen will - und somit in gewisser Weise das PA-System übernehmen.
Kannst Du dieses sogenannte "Pflichtreferendariat" etwas genauer erläutern oder Quellen angeben?

Worin unterscheidet es sich von dem Rechtsreferendariat, das Juristen seit Jahrzehnten obligatorisch (=Pflicht) absolvieren müssen, wenn sie als Anwalt zugelassen (oder Richter oder Staatsanwalt) werden wollen?
 
A

Anti-Gas-T

Guest
Ist ja schreckliche Polemik, dieser Artikel. Was der Typ über die staatlich finanzierte Ausbildung palavert, gilt genauso für die Lehrer. Dass Rechtsanwälte erst mit 30 ausgelernt sind, verwechselt er wohl mit Fachärzten. Wenn er glaubt, dass sie erst nach der Ausbildung merken, "dass die Gesellschaft sie nicht braucht", dann hält er sie wohl für ziemlich blöd.

Aus dem Artikel ersieht man auch nur mit viel Raten, was er eigentlich fordert, nämlich dass ein Anwalt sich weigern darf, einen Referendar auszubilden. Natürlich kann man das auch positiv formulieren, macht aber keinen Unterschied in der Wirkung.

Abgesehen davon halte ich den Nutzen einer solchen Zugangsbeschränkung für sehr niedrig, da die oben bereits angesprochene Hysterese bei einer existenten Anwaltschaft von ca. 120000 Anwälten gigantisch wäre und sich umsomehr schwarze Schafe fänden, die für Hungerlöhne aus-beut-bilden, um die Ausgelernten hinterher zur Hölle zu jagen.

Ich bezweifle auch, dass eine solche Zugangsbeschränkung rechtmäßig wäre, denn mit einem reinen Jurastudium kann man nach wie vor quasi gar nichts anfangen, außer zu MLP zu gehen.
 
G

Gast 2

Guest
Das ist sicherlich richtig, zeigt aber nur, welche Panik die Anwaltschaft inzwischen gepackt hat. Ich würde auch sagen, dass ein solches System auch rechtlich keine Chance hat.

Da aber bei PAs ein solches System existiert, halte ich die Lage hier somit für weniger bedenklich. Aber man muss mal abwarten.
 
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